- „Der geltende Steuertarif führt zu einer ungerechten Belastung vor allem der Mittelschicht als Leistungsträger der Gesellschaft und zu versteckten Steuererhöhungen durch die sogenannte kalte Progression.“
Bei einem zu versteuerndem Einkommen (das Bruttoeinkommen liegt deutlich höher) von 40.000 Euro liegt der Grenzsteuersatz bei 36,1%. Der Durchschnittssteuersatz – und dieser ist letztlich für die Belastungswirkung relevant – liegt aber nur bei 22,4%. Steigt das Einkommen, dann steigt mit dem Grenzsteuersatz auch die durchschnittliche Steuerbelastung. Dieses Prinzip entspricht der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit: Höhere Einkommen können auch eine höhere Durchschnittslast tragen. Das Problem in Deutschland ist daher nicht der angebliche Mittelstandsbauch, sondern die relativ geringe Belastung der Spitzenverdiener. Daher hatte die SPD im Bundestagswahlkampf 2013 die Einführung einer dritten Progressionszone für zu versteuernde Einkommen zwischen 64.000 und 100.000 Euro mit einem linear-progressiven Anstieg des Grenzsteuersatzes von 42 auf 49 Prozent gefordert.
Ins Reich der neoliberalen Steuermythen gehört auch die Gefahr der „kalten Progression“. Kurzfristig sind die Belastungen durch die kalte Progression gering und verteilungspolitisch nicht sehr besorgniserregend. In längerfristiger Betrachtung zeigt sich, dass die kalte Progression seit 1991 durch die häufigen und kräftigen Steuersenkungen mehr als ausgeglichen wurde. Von einem dringenden weitergehenden Handlungsbedarf kann daher nicht gesprochen werden.
- „Analog zur Schuldenbremse wollen wir eine verbindliche Steuer- und Abgabenbremse im Grundgesetz.“
Offenkundig sollen Steuereinnahmen und Sozialabgaben im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung eine gewisse Höhe nicht überschreiten dürfen. Im Jahr 2014 betrug die Quote 39,2% (VGR-Abgrenzung). Im Jahr 1998 waren es 40,6%. Wird nun die Quote von 2014 zum Maßstab gemacht, so war die Quote im Jahr 1998 automatisch zu hoch. Damit wird die Senkung der Steuern und Abgaben genauso zum Dogma erklärt wie die „Schwarze Null“ bei der Schuldenbremse. Dogmen sind aber meist schlecht, denn es kann Situationen geben, in denen Steuereinnahmen und Sozialabgaben steigen sollten. So ist die Wiedererhebung der Vermögensteuer eine Steigerung der Steuerquote. Und auch die Erhöhung der paritätischen Rentenversicherungsbeiträge zur Finanzierung einer auskömmlichen Rente wäre eine Steigerung der Abgabenquote. Wird eine Bürgerversicherung eingeführt, dann können Sozialabgaben aber auch sinken.
Stattdessen bräuchte das Land eine Vermögensbremse und eine Einkommensbremse. Niemand sollte mehrere Milliarden Euro besitzen ohne darauf einen hohen Vermögensteuersatz zu entrichten. Warum keine Mindestbesteuerung für Top-Vermögen, bspw. von 2,5%? Und niemand sollte das Tausendfache des Mindestlohnes verdienen dürfen, ohne hierauf Steuern wie unter John F. Kennedy zu zahlen. Das waren damals in den USA 91%.
- „Wir treten im Einkommensteuerrecht für die gerechte Besteuerung von Familien nach dem Familiensplitting-System ein.“
Die Forderung wird nicht weiter erläutert, so dass unklar bleibt, ob zugleich am Ehegattensplitting festgehalten wird. Auch die SPD fordert ein Familiensplitting, will aber das reine Ehegatten-Splitting auslaufen lassen. Zudem sollen Eltern mit kleinem und geringem Einkommen nicht schlechter gestellt werden als Eltern mit hohem Einkommen: Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Hinzu kommt in der sozialdemokratischen Familienpolitik ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kitas und Schulen, so dass Frauen nicht wieder in Teilzeit abgedrängt werden. Auch will die SPD Kinder unabhängig von der Familienform fördern. Im Modell der AfD werden besserverdienende Familien automatisch stärker gefördert als geringverdienende Familien. Auch soll das AfD-Familiensplitting das konservative Familienmodell stärken, während alternative Lebensentwürfe diskriminiert werden sollen.
- „Überprüfung der Gewerbesteuer“
Der Deutsche Städtetag sieht ebenso wie der Gemeindebund keine Alternative zur Gewerbesteuer, da diese – über einen längeren Zeitraum betrachtet – eine gute Steuer mit hoher Wachstumsdynamik ist und ein festes Band zwischen den örtlichen Unternehmen und den Kommunen schnürt.
In der Gemeindefinanzkommission von 2011, in der Bund und Gemeinden zusammen die Zukunft der Gemeindefinanzierung diskutierten, legte Finanzminister Schäuble ein Modell vor, nach dem das kommunale Steuersystem durch den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen mit Hebesatz versehenen Anteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie einen höheren Anteil am Umsatzsteueraufkommen verstetigt wird. Dieses Modell, das die AfD nun aus der Mottenkiste holt, hätte die Umverteilungswirkung des Steuersystems weiter abgeschwächt. Unternehmen und Unternehmer wären massiv entlastet, aber Arbeitnehmer über die Zuschläge auf die Lohnsteuer überproportional belastet worden. AfD wie CDU lehnen die substanzbelastenden Elemente der Gewerbesteuer ab.
Fazit: Der AfD-Vorschlag knüpft nahtlos an CDU-Forderungen an, wird von den Kommunen abgelehnt und erhöht „netto“ die Ungleichheit.
- „Die AfD will die derzeit zur Erhebung ausgesetzte Vermögensteuer und die Erbschaftsteuer abschaffen. Beide sind Substanzsteuern, d.h. sie werden unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben. (…) Sowohl der Verwaltungsaufwand für die Erhebung ist überproproportional hoch als auch ihr Ertrag für die Staatseinnahmen nur marginal.“ (S. 57)
Die Einkommens- und Vermögensverteilung ist in vielen Ländern spürbar ungleicher geworden, insbesondere im oberen Bereich. Das gilt auch für Deutschland. Das reichste Promille besitzt 16,3 Prozent des Vermögens. Die unteren 50 Prozent besitzen aber nur 2,6 Prozent. Zugleich hat sich die Umverteilungswirkung der Steuer- und Abgabensysteme reduziert. Mitverantwortlich für diese Effekte sind auch die Aussetzung der Vermögensteuer und die weitgehende Steuerbefreiung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer.
Die Sozialdemokratie hat im Bundestagswahlkampf 2013 mit guten Gründen die Wiedererhebung einer Vermögensteuer gefordert. Eine aktuelle Studie von Wissenschaftlern des Deutschen-Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung berechnete erstmals unter Berücksichtigung der Superreichen ein mögliches Bruttoaufkommen einer Vermögensteuer. Bei einem persönlichen Freibetrag von 1 Mio. Euro (bei einem Ehepaar wären es somit 2 Mio. Euro) betrüge das Steueraufkommen 19,2 Mrd. Euro. Bei einem Freibetrag für Betriebsvermögen von 5 Mio. Euro läge das Aufkommen bei 14,9 Mrd. Euro. Der reine Verwaltungsaufwand für die Erhebung liegt bei 1,2%. Die Befolgungskosten für die Abgabepflichtigen bei 2,8% des Aufkommens. Weder wäre das Aufkommen einer Vermögensteuer marginal, noch sind die Verwaltungs- und Befolgungskosten exorbitant hoch.
- „Die Erbschaftsteuer ist besonders mittelstandsfeindlich und setzt Fehlanreize im Hinblick auf den nachhaltigen Umgang mit erwirtschafteten Vermögen beim Übergang zur nächsten Generation. Im Erbfall kann sie zur Veräußerung von Unternehmen oder deren wirtschaftlichen Aufgabe führen.“
Das Aufkommen der Erbschaftsteuer lag im Jahr 2014 bei 5,4 Mrd. Euro. Das Institut für Makroökonomie- und Konjunkturforschung (IMK) schlägt in einer aktuellen Studie eine Mindestbesteuerung des Betriebsvermögens vor. Die Einnahmen könnten langfristig verdoppelt werden, ohne dass Arbeitsplätze gefährdet würden. Auch für die Vergangenheit gibt es keinerlei Hinweise auf Arbeitsplatzgefährdung durch die Erbschaftsteuer. Das IMK schlägt für sehr große Erbschaften, bspw. im Wert von 100 Mio. Euro, eine Mindestbesteuerung von 15% vor. Diese kann bei einem Stundungszeitraum von 15 Jahren problemlos aus den Gewinnen abbezahlt werden. Wenn zudem Privatvermögen vorliegt, muss dieses, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, zur Hälfte zur Steuerzahlung eingebracht werden, um eine Verschonung zu erlangen.
- „Steuerdaten deutscher Bürger sind sensible Daten und sollten vom Staat vertraulich behandelt und nicht mit anderen Institutionen oder fremden Staaten ausgetauscht werden.“
Der automatische Informationsaustausch, der ab 2014 innerhalb der OECD vereinbart wurde, ist ein wesentliches Element, um Steuerhinterziehung von deutschen Staatsbürgern zu verhindern und nicht versteuertes Schwarzgeld aufzuspüren. Die Forderung nach Vertraulichkeit zielt darauf ab, alle Fortschritte im Kampf gegen Steuerhinterziehung wieder rückgängig zu machen. Denn bekanntlich wurde der automatische Informationsaustausch in einem langen Ringen gegen diejenigen Länder durchgesetzt, die im Interesse des Schwarzgelds am Bankgeheimnis um jeden Preis festhalten wollten.
- „Der Länderfinanzausgleich muss überarbeitet werden, um Blüten wie etwa die Subventionierung Berlin mit derzeit 3,5 Milliarden Euro jährlich verhindern zu können.“
Das gesamte Umverteilungsvolumen im Länderfinanzausgleich ist im Verhältnis zu den Steuereinnahmen der Länder seit Jahrzehnten konstant. Verändert hat sich nur die Struktur der Geber und Nehmer. Der Westen und Norden sind zurückgefallen, der Osten bleibt strukturschwach. Daher sind die Zahlungen von Bayern und Baden-Württemberg angestiegen. Aber genau dies fordert das Grundgesetz: Die Finanzkraft der Länder muss angemessen ausgeglichen werden. Denn die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Auch Bayern hat davon profitiert. Von 1950 bis 1987 bekommt der Freistaat durchweg Geld aus dem Ausgleichstopf. Das zeigt wie sinnvoll diese Norm im Grundgesetz ist. Denn niemand weiß, wem es im föderalen Bundesstaat in 50 Jahren gut oder schlecht gehen wird.
- „Bund, Länder und Gemeinden brauchen eigene Finanzierungsquellen, aus denen sie ihre Tätigkeiten selbst finanzieren.“
Warum will die AfD dann die Gewerbesteuer, die mit Abstand wichtigste kommunale Steuer, abschaffen? Und warum will sie die Vermögensteuer und die Erbschaftsteuer, beides reine Landessteuern, ebenfalls abschaffen? Und weiß die AfD nicht, dass der Bund in 2015 über 100 Mrd. Euro an eigenen Bundessteuern eingenommen hat?
- „Wir fordern eigenverantwortliche Länder und Kommunen, die auch für sich genommen insolvenzfähig sein müssen.“
Weiß die AfD wirklich, was sie da fordert? Bisher haften im Bundesstaat alle für alle. Die Länder haften für ihre Kommunen. Und auch die Länder stehen dem Prinzip der „bündischen Solidarität“ folgend in letzter Instanz füreinander ein. Ebenso die Länder für den Bund und umgekehrt. Dieses Haftungsprinzip sichert allen Beteiligten niedrige Zinsen und wirkt wie eine Staatsversicherung. In der Not wird niemand alleine gelassen. Dieses Solidarprinzip aufzukündigen ist mehr als fahrlässig und nützt nur dem Finanzkapital. Welche Folgen ein Spiel mit der Insolvenz und unterlassene Solidarität haben können, sehen wir in Griechenland. Die Möglichkeit einer Staatsinsolvenz ließ die Zinsen explodieren und das Land ins Chaos stürzen. Die Austeritätspolitik von Kanzlerin Merkel erledigte den Rest.
- „Die AfD strebt die Rückkehr zu ausgeglichenen Staatshaushalten an. Sie befürwortet die schrittweise Rückführung der ausgeuferten öffentlichen Verschuldung. Nachfolgende Generationen sollen nicht die Folgen der bisherigen kurzsichtigen Ausgabenpolitik immer höherer Zins- und Tilgungslasten tragen müssen.“
Die AfD verkennt, dass zwischen den Generationen nicht nur Staatsschulden, sondern auch öffentliche Infrastruktur und ein funktionierendes Gemeinwesen vererbt werden. Es ist in der Finanzwissenschaft unstrittig, dass die kommende Generation an der Finanzierung der den nötigen Zukunftsinvestitionen beteiligt werden sollten. Daher war die Verabschiedung der Schuldenbremse ebenso falsch wie der von Deutschland durchgesetzte EU-Fiskalpakt. Die Folge dieser Politik sind überall in Europa viel zu geringe öffentliche Investitionen. Fortschrittliche Ökonomen fordern daher die Rückkehr zu einer neuen „goldenen Regel“, die erweiterte Nettoinvestitionen vom Neuverschuldungsverbot ausnimmt. Staatsverschuldung hat zudem den positiven Nebeneffekt, dass Ersparnisse sicher im eigenen Land angelegt werden können. Aktuell haben wir dagegen die Situation, dass Deutschland in nennenswertem Umfang Kapitalexport betreibt. Die so getätigten Anlagen sind alles andere als sicher und verstärken zudem die ökonomischen Ungleichgewichte im Euro-Raum. Ausgeglichene Staatshaushalte bei gleichzeitiger Senkung der Steuern für Reiche und Vermögende, wie von der AfD gefordert, führen zwangsläufig zu Sozialabbau und Investitionsstopp. Beides ist schlecht für unser Land.