Alle Menschen haben gleichermaßen das Recht auf die Achtung ihrer Würde. Deshalb haben wir als SPD-Bundestagsfraktion am Dienstag, 26. April beschlossen, dass Sonderstraftatbestände für Staatsoberhäupter so schnell wie möglich abgeschafft gehören. Denn vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.
Verleumdungen und üble Nachrede sind in Deutschland strafbar. Daher ist ein Sonderrecht für Staatsoberhäupter, egal ob Präsidentin, Sultan oder Königin völlig überflüssig. Das gilt selbstverständlich nicht nur für ausländische Staatsoberhäupter (§103 StGB), sondern auch für den deutschen Bundespräsidenten (§90 StGB).
Die Absurdität dieser Sonderstraftatbestände ist uns in den vergangenen Wochen im Fall Jan Böhmermann klar und deutlich vor Augen geführt worden. Die Entscheidung, ob Satire verleumdend ist oder nicht, muss in Deutschland von der Justiz nach den für alle Menschen geltenden Normen entschieden werden. Hier hat sich Politik heraus zu halten. Diese Position haben auch die sozialdemokratischen Minister im Bundeskabinett deutlich gemacht und deshalb die Einleitung eines Verfahrens wegen „Majestätsbeleidigung“ abgelehnt.
Die Gesetzesänderungen müssen nun so schnell wie möglich vorgenommen werden. Denn sollte es weitere beleidigte Staatsoberhäupter geben, wäre wiederum eine Entscheidung der Bundesregierung nötig. Soweit dürfen wir es nicht kommen lassen. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, daher gilt: der Straftatbestand der „Majestätsbeleidigung“ gehört abgeschafft – und zwar sofort!