Vor hundert Jahren wurden das erste Betriebsverfassungsgesetz und das erste Gesetz über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung verabschiedet, die nachfolgend immer wieder reformiert wurden. Die Sozialdemokratie ist damit lebendige Geschichte. Ihre erwirkten Rechte leben auch nach ihrem hundertjährigen Bestehen weiter fort und müssen vor immer neuen Herausforderungen bestehen. Mittlerweile ist die letzte Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes fast 50 Jahre her. Es wird daher Zeit, dass wir die betriebliche Mitbestimmung umfassend reformieren.

Was Globalisierung und Digitalisierung für den Wandel der Arbeit heute bedeuten, haben wir deshalb am 2. November in einer Online-Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion mit Betriebs- und Personalrät*innen aus ganz Deutschland diskutiert. Für uns steht dabei fest, dass Arbeitsnehmer*innen den Wandel der Arbeitswelt mitgestalten sollen. Dafür müssen wir beispielsweise den Betriebs- und den Arbeitnehmer*innenbegriff neu definieren, um diese den Realitäten einer sich wandelnden Arbeitswelt in den Betrieben anzupassen. Denn Arbeit 4.0. braucht klare und zukunftsfeste Spielregeln!

Auch die Herausforderungen der Corona-Krise bildeten einen Schwerpunkt der Diskussionen bei der Betriebsrätekonferenz. Wie können Betriebs- und Personalrät*innen weiter gestärkt werden, um auch in Krisenzeiten, die Rechte der Arbeitnehmer*innen wirksam vertreten zu können? Welche Rechte sollten sie beim Einsatz mobiler Arbeit haben? Und wie kann ihre Funktion als Wächter*innen über die Tarifverträge weiter unterstützt werden? Zu all diesen Fragen wurde intensiv debattiert und sich ausgetauscht.

Darüber hinaus haben wir besprochen, wie wir die Inklusion für eine barrierefreie Gesellschaft weiter vorantreiben können. 1920 wurde auch erstmals eine Vertretung für Menschen mit Schwerbehinderung geschaffen. Wir als SPD-Fraktion im Bundestag wollen verbesserte Strukturen, damit Unternehmen der Beschäftigungsverpflichtung besser nachkommen. Wir setzen uns für eine Vereinfachung des Übergangs zum ersten Arbeitsmarkt ein und sorgen für eine starke Interessenvertretung in Unternehmen. Dazu gehört es auch, die Position von Menschen mit Behinderung in Betrieben rechtlich zu stärken. Anders werden wir diesem Auftrag nicht gerecht!

Sich auf den Erfolgen auszuruhen, reicht nicht. Die Grundsteine bekräftigen unseren Auftrag, Mitbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie von Arbeitnehmer*innen in der Arbeitswelt immer wieder zu reformieren und mit den Herausforderungen der Zeit Schritt zu halten.