Mit der Unterzeichnung des Abkommens zum automatischen Informationsaustausch (AIA) geht die Ära des Schweizer Bankgeheimnisses zu Ende. Das AIA-Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz kann man bereits heute als historisch bezeichnen, denn es beendet die strukturelle Begünstigung von Steuerhinterziehung durch Schweizer Banken.
Die Schweiz hat endlich verstanden, dass ihr Verhalten der vergangenen Jahrzehnte, nämlich das Land als Oase für Steuerverbrechen zu erhalten und auszubauen, gescheitert ist. Der französische Wirtschaftswissenschaftler Gabriel Zucman schätzte in seinem im vergangenen Jahr erschienen Buch „Steueroasen. Wo der Wohlstand der Nationen versteckt wird“, dass sich 200 Milliarden Euro von deutschen Steuerflüchtigen auf Schweizer Bankkonten befinden.
Das nun unterzeichnete Abkommen wird das seit 2005 geltende bilaterale Zinsbesteuerungsabkommen ablösen. Dieses Abkommen funktionierte so, dass die Schweiz auf Zinserträge von Anlegern aus der EU eine Quellensteuer von 35% erhoben wurde. Davon wurden wiederum 75% der Einnahmen anonymisiert an die Herkunftsländer der Anleger weiter geleitet.
Ab dem Jahr 2017 werden dann die Schweiz und die 28 Staaten der EU Daten über Finanzkonten erheben und ab 2018 gegenseitig austauschen. Dieses Vorgehen entspricht dem internationalen, von der OECD ausgearbeiteten globalen AIA-Standard. Zu den meldenden Daten gehören Kontonummer, Name, Adresse und Geburtsdatum des Anlegers, Zinsen, Dividenden, Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen, Kontoguthaben und Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen. Somit endet mit diesem Abkommen endlich der Schutz der Anonymität in der Schweiz für Steuerverbrecher aus der EU.
Mit der Einführung des AIA wird perspektivisch auch der umstrittene aber effektive Ankauf von Daten deutscher Steuerbetrüger in der Schweiz überflüssig gemacht. Dieses Abkommen wäre ohne den Druck, den die Vereinigten Staaten mit dem Fatca-Gesetz erzeugt haben und der Einigung der G20-Staaten im vergangenen Herbst kaum zustande gekommen.
Es wird somit für Steuerverbrecher eng. Es bleibt selbstverständlich das Ziel unserer Politik den AIA weltweit einzuführen um den Steuerbetrug auch global bekämpfen zu können. Denn Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen an der Gesellschaft und Zeichen von hohem kriminellem Egoismus. Die konsequente Bekämpfung und Bestrafung von Steuerverbrechern ist absolut notwendig und wichtig für den sozialen Zusammenhalt. Zur Verfolgung leistet das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz künftig einen wichtigen Beitrag.