Heute haben wir mit dem Qualifizierungschancengesetz von Hubertus Heil ein paar gute Regelungen getroffen. Mit der sogenannten Künstlerregelung schaffen wir es, dass mehr Menschen, die nicht durchgängig beschäftigt sind, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Konkret: Künftig werden auch Beschäftigungen berücksichtigt, die auf nicht mehr als 14 Wochen statt bisher zehn Wochen angelegt sind. Auch werden höhere Verdienste als bisher berücksichtigt. Eine sehr gute Nachricht für viele Künstlerinnen und Künstler!
Zudem gibt das Qualifizierungschancengesetz Antworten auf den digitalen Strukturwandel, in dem es einen umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit eröffnet. Nach Unternehmensgröße gestaffelt, werden Weiterbildungskosten übernommen.
Auf der anderen Seite brauchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in neuen, flexiblen Arbeitsformen mehr Schutz durch den Sozialstaat. Durch den erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld, insbesondere für diejenigen, die häufig nur kurzfristig beschäftigt sind, wird es zu-künftig mehr Sicherheit geben. Wer innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate Versicherungszeiten nachweisen kann, kann künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen. Das war für befristet Beschäftigte in der bisher geltenden Frist von 24 Monaten oft schwierig. Künftig hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer sechs Monate mehr Zeit, die notwendigen Versicherungszeiten zusammenzubekommen. Damit erlangen mehr Menschen, die nicht durchgängig beschäftigt sind, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Außerdem senken wir den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung dauerhaft um 0,4 Prozent-punkte und für die nächsten vier Jahre per Verordnung sogar um 0,5 Prozentpunkte. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2019 der Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht mehr 3 % des Bruttolohnes, sondern nur noch 2,5 % betragen wird.
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein konkreter Schritt zur aktiven Gestaltung des Wandels in der Arbeitswelt im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Gleichzeitig wird Sicherheit im digitalen Wandel mit neuen Chancen für alle Beschäftigten verbunden und gerade durch Qualifizierung ein größeres Maß an persönlicher Freiheit ermöglicht. Mit dem Ausbau der Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten stellen wir die Weichen für eine Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zu einer Arbeitsversicherung.