Der Bundestag hat am Donnerstag, 01.02.2018 beschlossen, dass die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige bis zum 31. Juli 2018 verlängert wird. Ich halte diese Entscheidung für falsch und habe den entsprechenden Antrag abgelehnt.
2016 wurde der Familiennachzug im Rahmen des Asylpakets II für zwei Jahre ausgesetzt. Auch diese Entscheidung habe ich für falsch erachtet und dem Paket nicht zugestimmt. Damals wie heute lehne ich es ab, die Aussetzung des Familiennachzugs als symbolpolitisches Mittel zu missbrauchen. Das Unterbinden des Familiennachzugs widerspricht ethischen Grundprinzipien und konterkariert das Streben nach Integration und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Denn Kinder und Familien sind der Schlüssel zur Integration.
Mit der in Aussicht gestellten Neuregelung – die nur ein kleines Kontingent von maximal 1000 Menschen pro Monat zulässt – wird der Anspruch auf Familiennachzug fast vollständig eliminiert. Künftig wird der Nachzug nur noch nach Ermessen der Behörden stattfinden, wobei nicht gesichert ist, dass das Kontingent auch komplett ausgeschöpft wird. Auch die nun häufig genannte Härtefallklausel wird keine signifikante Änderung bringen. Denn nach dieser Regelung – die es bereits heute gibt – wurden im gesamten Jahr 2017 weniger als 70 Menschen die Einreise erlaubt.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir uns aktuell in keiner Koalition mit der Union befinden und es keinen Zeitdruck für eine Neuregelung gegeben hat. Es ist für mich unverständlich, dass wir als SPD in dieser Frage in Vorleistung gegenüber dem möglichen Koalitionspartner CDU/CSU gehen.