Ich solidarisiere mich mit den Kolleg*innen und dem Betriebsrat bei Piepenbrock in Berlin. Der Arbeitgeber hat zahlreichen seiner insgesamt 650 Beschäftigten in Berlin und Brandenburg ohne eine entsprechende Grundlage Kurzarbeitergeld ausgezahlt. Damit umgeht Piepenbrock nicht nur seinen Betriebsrat, sondern bringt etliche Beschäftigte um den ihnen zustehenden Lohn.
Der Betriebsrat und die Gewerkschaft IG BAU lehnen die Einführung von Kurzarbeit nicht pauschal ab. Sie fordern lediglich, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mitbestimmung berücksichtigt wird. Zudem fordern sie bei den in der Branche ohnehin niedrigen Löhnen eine arbeitgeberseitige Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 85%. In der Branche ist die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch die Arbeitgebenden durchaus üblich. Diese Forderung ist angesichts der weiten Verbreitung von Teilzeitarbeit und den niedrigen Löhnen notwendig, damit der verbleibende Lohn zum Leben reicht.
Piepenbrock hat jedoch auf die Forderungen des Betriebsrats und der Gewerkschaft mit Ablehnung und 85 Anhörungen zu Kündigungen reagiert. Die Kündigungswelle konnte gerichtlich gestoppt werden. Gegen den ohne entsprechende Grundlage gekürzten Lohn gehen die Beschäftigten gemeinsam mit der Gewerkschaft vor. Kurzarbeit kann nicht einfach so vom Arbeitgeber angeordnet werden. Es braucht eine entsprechende Vereinbarung. In Betrieben mit Betriebsrat wird die Einführung von Kurzarbeit in der Regel durch eine Betriebsvereinbarung geregelt.
Die Mitbestimmung sichert gerade in Krisenzeiten, dass Lösungen zur Überwindung der Krise gefunden werden, die die Beschäftigten mitbestimmen und mittragen. Sie gilt auch in Krisenzeiten und ist kein Luxus, sondern verbrieftes Recht der Beschäftigten, das demokratische Teilhabe sichert. Der aktuelle Streit bei der Piepenbrock Niederlassung Berlin zeigt einmal mehr, wie wichtig konsequente Sanktionen von Verstößen der Arbeitgebenden gegen die Mitbestimmung sind.
Auch im Bereich der Unternehmensmitbestimmung hat Piepenbrock noch Nachholbedarf. Bei der Mitbestimmung im Aufsichtsrat müssen wir die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, dass Beschäftigte nicht um ihre demokratische Teilhabe gebracht werden. Wer Mitbestimmungsrechte umgeht, ob auf betrieblicher Ebene oder im Aufsichtsrat, muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Nur so können wir sicherstellen, dass Demokratie nicht am Werkstor oder der Bürotür Halt macht.