Die Mitbestimmung durch ArbeitnehmerInnenvertreter ist fest verankert im Modell der Sozialpartnerschaft in Deutschland. Laut deutschem Recht müssen in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten 1/3 und in Betrieben mit mehr als 2000 Beschäftigten 1/2 der Sitze im Aufsichtsrat an VertreterInnen der Belegschaft gehen. Seit der Jahrtausendwende ist diese Regelung aber unter Druck.

leere stühleIn immer mehr Unternehmen wird diese Regelung aber unterlaufen. Mit der europäischen Einigung sind viele Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland möglich geworden. Ausländische Kapitalgesellschaften werden vom deutschen Mitbestimmungsrecht nicht erfasst. Diesen Umstand machen sich immer häufiger deutsche Unternehmen zu Nutze, indem Gesellschaften nach ausländischem Recht gegründet werden, die aber in Deutschland tätig sind. Im Gegensatz zu den unselbständigen Niederlassungen ausländischer Unternehmen sind es vor allem diese, die für einen rasanten Anstieg von Betrieben ohne Mitbestimmung im Aufsichtsrat verantwortlich sind.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Jura-Professors Walter Bayer im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, die der aktuelle Böckler-Impuls zitiert. Demnach gab es 2014 69 Unternehmen mit der Rechtsform einer Auslandsgesellschaft, die über 500 Menschen beschäftigen aber keine Mitbestimmung im Aufsichtsrat haben. Fast alle Gesellschaften sind nach dem Jahr 2000, die meisten sogar nach dem Jahr 2005 entstanden.

Dem standen im Jahr 2014 25 Niederlassungen von Auslandsgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten gegenüber, die keine Mitbestimmung im Aufsichtsrat zuließen. Der Großteil dieser Unternehmen existierte bereits vor 2000.

Mit diesem Anstieg stellt sich wieder einmal die Frage nach Gesetzesänderungen. 2006 kam die Regierungskommission zur Modernisierung der deutschen Unternehmensmitbestimmung noch zu keinem Ergebnis. Sie hielt das Problem noch für gering. Politische Lösungsvorschläge wurden deshalb nicht gemacht.

Die SPD hat bereits 2010 in einem Antrag Vorschläge für eine Gesetzesinitiative gemacht. In diesem Antrag wurde die Senkung der Schwellenwerte für die Mitbestimmung auf 1000 bzw. 250 Beschäftigte gefordert sowie die Ausdehnung des Mitbestimmungsrechts auf alle in Deutschland angesiedelten Betriebe, egal nach welcher Rechtsform sie bestehen. Darüber hinaus sollte es einen Katalog von Entscheidungen geben, an denen die BelegschaftsvertreterInnen zwingend zu beteiligen sind.

Angesichts des wachsenden Problem ist es an der Zeit, der Diskussion auch Taten folgen zu lassen.