Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Cansel Kiziltepe, Berichterstatterin für die Finanztransaktionssteuer der SPD-Bundestagsfraktion bewerten den aktuellen Stand der Verhandlungen zur Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer.

 

Vor acht Jahren, im Oktober 2008 gaben die Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Finanzminister Peer Steinbrück das Versprechen ab, die Bankeinlagen seien sicher und diejenigen, die für die Finanzkrise verantwortlich seien, würden zur Rechenschaft gezogen. Eine Konsequenz aus den Krisen seit 2007, ist die Verabredung zur Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer. Heute, im September 2016 ist die Einführung einer solchen Steuer immer noch nicht gelungen.

 

Die Finanztransaktionssteuer soll unerwünschte Spekulationsgeschäfte unattraktiver machen und den Finanzsektor stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen. Sie wäre eine direkte, wenn auch späte, Antwort der Politik auf die Exzesse der Finanzwirtschaft in der Vergangenheit – für die bis dato die Allgemeinheit aufkommen muss.

 

Eine globale Steuer ist ebenso wie eine EU-weite Steuer gescheitert. Seit 2011 verhandeln zehn Staaten, darunter Deutschland, Frankreich und Italien, über die Einführung der Finanztransaktionssteuer im Wege der verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union. Die Koalitionsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag 2013 auf die Einführung einer solchen Steuer festgelegt. Bundesfinanzminister, Wolfgang Schäuble, hat sich jedoch auf der jüngsten Ratstagung der Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union in Bratislava skeptisch über die Finanztransaktionssteuer geäußert. Sie funktioniere nicht, wenn man sie nicht global mache. Er möchte nunmehr auf globaler Ebene, etwa im Rahmen der G20 oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für die Steuer werben. Mit dieser politischen Kehrtwende wird er auf globaler Ebene nichts erreichen. Er gefährdet damit aber den Erfolg der Verhandlungen auf europäischer Ebene.

 

Die Verhandlungen zwischen den zehn europäischen EU-Mitgliedstaaten haben sich von Anfang an als schwierig erwiesen. Dem österreichischen Finanzminister, Hans Jörg Schelling, ist es Ende letzten Jahres gelungen, einen Kompromiss über die Kernelemente der Steuer zwischen sieben Staaten zu vermitteln. In einem ersten Schritt sollen der Handel mit Aktien aus den beteiligten Staaten und den meisten Derivaten besteuert werden. In einem zweiten Schritt sollen dann sämtliche Aktien und Derivate in die Besteuerung einbezogen werden. Bedenken gegen diesen Kompromiss machen Belgien, Slowenien und die Slowakei geltend. Sie beziehen sich vor allem auf die Kosten der Erhebung der Steuer und auf die Auswirkungen einer Derivatebesteuerung auf die Staatsfinanzierung. Gegenwärtig beschäftigen sich Arbeitsgruppen mit diesen Fragen und werden bis Oktober ihre Ergebnisse vorlegen.

 

Die sich abzeichnende Kompromisslinie bleibt weit hinter der Idealvorstellung einer Finanztransaktionssteuer zurück, die möglichst sämtliche Finanztransaktionen umfassen sollte. Die Einführung einer solchen Steuer in den zehn europäischen Staaten wäre jedoch ein wichtiger Fortschritt mit dem gezeigt werden könnte, dass eine Besteuerung des Finanzsektors möglich wäre und kaum spürbare Auswirkungen auf die Finanzmärkte hätte. Ausweichreaktionen infolge der Steuererhebung, die vor allem bei Transaktionen mit Derivaten drohen, werden durch das sogenannte Ansässigkeitsprinzip eingedämmt, auf das sich die beteiligten Staaten bereits im Mai 2015 verständigt haben. Dieses Prinzip bedeutet, dass Derivatetransaktionen besteuerbar wird, sobald sich mindestens einer der Vertragspartner im Raum der verstärkten Zusammenarbeit befindet. Im Übrigen zeigen  die in verschiedenen europäischen Staaten bestehenden nationalen Finanztransaktionssteuern, dass die Verlagerungseffekte sehr überschaubar sind. Die Erfahrungen aus diesen Ländern belegen auch, dass die Steuer mit geringem Kostenaufwand erhoben werden kann.

 

Die Realwirtschaft und die Alterssicherung sind von einer Finanztransaktionssteuer mit einem niedrigen Steuersatz nur unmerklich betroffen. Auswirkungen sind hingegen auf Finanztransaktionen zu erwarten, die mit hoher Frequenz und minimalem Ertrag durchgeführt werden, etwa dem Hochfrequenzhandel. Die unverantwortlichen Zockereien der Finanzwirtschaft würden damit teurer und in Teilen unattraktiv gemacht. Eine Reduzierung solcher realwirtschaftlich unsinnigen Transaktionen ist allerdings auch beabsichtigt und würde zur Stabilisierung der Finanzmärkte beitragen.

 

Nach der jüngsten Schätzung der Europäischen Kommission würde eine dem aktuellen Verhandlungsstand entsprechende Finanztransaktionssteuer im ersten Schritt zu Einnahmen von knapp 20 Mrd. Euro pro Jahr führen. Im zweiten Schritt würden die Einnahmen weiter auf 22 Mrd. Euro steigen.

 

Statt für ein derzeit aussichtsloses Werben auf Ebene der G20 sprechen wir uns für eine Konzentration auf die europäischen Verhandlungen über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer aus. Die bisherige Verhandlungsführung des Bundesfinanzministers, der zwar für alle erdenklichen Lösungsmöglichkeiten offen ist, aber keine eigenen Vorschläge macht, reicht nicht aus.  Erforderlich ist die Entwicklung von Kompromissvorschlägen, die den Weg zu einer endgültigen Einigung ebnen. Die verbliebenen Bedenken verschiedener Staaten ließen sich durch ein beherztes Vorangehen Deutschlands am Besten entkräften.

Steuermythen FTT