Heute hat der Bundestag über das Asylpaket abgestimmt. Neben Verbesserungen stehen auch Eingriffe in das Grundrecht auf Asyl im Gesetzentwurf. Beides gegeneinander aufzuwiegen ist kaum möglich. Deshalb habe ich mit Nein gestimmt.

Abstimmung GE Asylpaket zugeschnittenDer Gesetzentwurf sieht vor allem Verbesserungen für Flüchtlinge vor, die bereits in Deutschland sind. Für sie werden Integrations- und Sprachkurse geöffnet. Die Mittel der Bundesagentur für Arbeit für die Jobvermittlung werden aufgestockt und eine Arbeitsaufnahme wird weiter erleichtert. Für Menschen vom Westbalkan werden Arbeitsvisa geschaffen, die einen legalen Weg nach Deutschland eröffnen.

Darüber hinaus werden mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt. Nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für Menschen mit geringen Einkommen soll so die Aussicht, eine Wohnung zu finden, verbessert werden. Dafür stellt der Bund zudem eigene Liegenschaften als Baugrundstücke zur Verfügung.

Die Aufnahme der Flüchtlinge stellt Länder und Kommunen vor enorme finanzielle Herausforderungen. Um hier eine Entlastung zu schaffen haben sich Bund und Länder auf eine Kostenteilung für die Unterbringung geeinigt, die ebenfalls mit dem Gesetz beschlossen wird. Der Bund beteiligt sich so an 50% der tatsächlichen Kosten, die den Ländern entstehen.

Demgegenüber steht aber eine Reihe von Einschränkungen im Asylrecht. So wird die Aufenthaltsdauer in den Noteinrichtungen ausgeweitet und das in dieser Legislaturperiode bereits abgeschaffte Sachleistungsprinzip wieder in Kraft gesetzt. Vor dem Hintergrund der enormen Probleme in den Verwaltungen ist die Ausgabe von Sachleistungen absurd, weil sie einen hohen Mehraufwand bedeutet. Desweiteren müssen Abschiebetermine nicht mehr angekündigt werden, angeblich um die Gefahr des Untertauchens von Flüchtlingen zu minimieren. Traumatische Situationen bei Abschiebungen sind so vorprogrammiert.

Auch die Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten geht weiter. Das Konzept selbst ist bereits hochproblematisch, weil der individuelle Anspruch auf Asyl so ausgehöhlt wird. Ich habe außerdem große Zweifel, ob der Kosovo, Montenegro und Albanien überhaupt als sichere Herkunftsländer gelten können. Zumindest im Kosovo ist aufgrund der Sicherheitslage immer noch die Bundeswehr stationiert. Eine wirkliche „Entlastung“ wie es sich die Union davon verspricht ist außerdem nicht zu erwarten, weil die große Mehrheit der Flüchtlinge nicht aus diesen Ländern kommt.

Die Verbesserungen für die hier angekommenen Flüchtlinge können die Einschränkungen im Asylrecht nicht aufwiegen. Für mich ist Asyl ein unteilbares Grundrecht, auf das alle Anspruch haben und das nicht verhandelbar ist. Dieser Anspruch muss aber nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis gewährleistet sein. Dies wird mit jeder Einschränkung unwahrscheinlicher. Asylpolitik kann nicht nach Lage der Dinge ausgestaltet werden. Vor allem deshalb habe ich mich entschieden, dem Gesetzentwurf trotz der Verbesserungen nicht zuzustimmen.