Am Montag, 03.05.2021 hat sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags in einer öffentlichen Anhörung das ATAD-Umsetzungsgesetz beraten und debattiert. Was auf den ersten Blick sehr technisch erscheinen mag, ist mit Blick auf Steuergerechtigkeit eines der wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben in dieser Wahlperiode. ATAD ist die Abkürzung für Anti Tax Avoidance Directive, die Anti-Steuervermeidiungsrichtlinie der EU-Richtlinie.

Mit dem Gesetz sollen die mittlerweile gängigen Formen aggressiver Steuerplanung bekämpft werden. Dies gilt vor allem für die drei Bereiche: hybride Gestaltungen, Wegzugsbesteuerung und Hinzurechnungsbesteuerung. Dabei müssen wir uns vor Augen führen, dass diese Formen der Gestaltung in zahlreichen Unternehmen mittlerweile Standard sind und sogar Eingang in die Lehrbücher der Steuerberater*innen gefunden haben. Daher ist die Umsetzung der Richtlinie dringend notwendig.

Aufgrund des Widerstands und der Verzögerungstaktiken der Union beraten wir jetzt erst das Gesetz. Das hätte Deutschland bereits bis Ende des Jahres 2019 tun müssen. Umso wichtiger ist es nun, dass die Regelungen rückwirkend gelten sollen. Denn auf europäischer Ebene wurde die Richtlinie bereits 2016 beschlossen.

Neben den wichtigen und positiven im Gesetz vorgesehenen Regelungen ist es uns als SPD-Bundestagsfraktion besonders wichtig, dass es zusätzliche Regelungen für firmeninterne Kredite geben muss. Denn diese sind weltweit für ein Drittel der Gewinnverlagerungen verantwortlich. Hier werde ich gemeinsam mit meinen Kolleg*innen in den Verhandlungen weiterhin für die Aufnahme kämpfen.