Am Montag, den 15.03.2021 hat sich der Finanzausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung intensiv mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) auseinandergesetzt. Mit dem FISG sollen erste gesetzgeberische Konsequenzen aus dem Bilanzfälschungsskandal rund um die Wirecard AG gezogen werden.
Den Schwerpunkt der Anhörung betrafen die Regelungen des FISG zur Verbesserung der Abschlussprüfung. So wurde die Erhöhung der Haftungshöchstgrenzen bei leichter Fahrlässigkeit ebenso gelobt wie die Abschaffung der Haftungshöchstgrenzen für Abschlussprüfer*innen bei grober Fahrlässigkeit. Auch die Verkürzung der Rotation der Abschlussprüfer*innen von derzeit 24 auf maximal 10 Jahre fand breiten Zuspruch.
Ein weiterer, wichtiger Reformvorschlag im FISG ist die Stärkung der Aufsichtsräte in Unternehmen. Im Fall Wirecard konnten wir sehen, welche negativen Auswirkungen es hat, wenn ein Unternehmen mit knapp 6000 Mitarbeiter*innen weder einen Betriebsrat noch einen paritätisch besetzen Aufsichtsrat hat. Dabei ist dies bereits ab 2000 Mitarbeiter*innen gesetzlich vorgeschrieben.
Der Aufsichtsrat der Wirecard AG hat seine Kontrollaufgaben offensichtlich nicht angemessen wahrgenommen. Deshalb sieht das FISG vor, dass ein Prüfungsausschuss zukünftig verpflichtend sein soll. Denn gewiss wäre die Sache bei Wirecard anders verlaufen, wenn es Betriebsräte gegeben hätte und die Gewerkschaften mit im Aufsichtsrat gesessen hätten.
Neben der Stärkung der Aufsichtsräte ist außerdem eine Reform der Wirtschaftsprüferordnung dringend erforderlich. Dazu gehört auch die Aufsicht über die Prüfer*innen von Unternehmen mit öffentlichem Interesse (PIE-Prüfer*innen). Aus diesem Grund wurde eine Verschärfung der Trennung von Wirtschaftsprüfung und -beratung im PIE-Bereich ins FISG aufgenommen. Es kann nicht sein, dass ein*e Berater*in eines Unternehmens gleichzeitig für dessen Bilanzprüfung verantwortlich ist. Abschlussprüfer*innen müssen unabhängig sein. Wie der Fall Wirecard eindrucksvoll zeigt, war das bei der derzeitigen Gesetzeslage nicht gewährleistet. Die für Wirecard verantwortliche Wirtschaftsprüfung Ernst & Young (EY) hatte das Unternehmen vorher bei der Einrichtung eben jener Treuhandkonten beraten, auf denen sich der überwiegende Teil der 1,9 Milliarden Euro befanden, um die es im Wirecard-Skandal hauptsächlich geht. Wie wir heute annehmen können, wurden diese in der Bilanz ausgewiesenen Summen an Bankguthaben des Treuhänders von EY nicht hinreichend auf ihre wirkliche Existenz geprüft. Damit sich eine solche Verwässerung des Abschlussprüfungsauftrags der Wirtschaftsprüfung nicht wiederholt, sieht das FISG ebenjene strikte Trennung von Wirtschaftsprüfung und -beratung vor, die auch von den Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung breite Zustimmung bekam.
Insgesamt muss die Abschlussprüfung in Deutschland dringend reformiert werden. Dazu gehört insbesondere die Rolle der Wirtschaftsprüfer*innen – das zeigt uns der Fall Wirecard mehr als deutlich.. Das FISG gewährleistet die ersten, wichtigen Reformen, die wir brauchen, um Skandale wie die Bilanzfälschungen der Wirecard zukünftig zu verhindern.