Am 13. Januar hat die Europäische Kommission die Ergebnisse ihrer Online-Konsultationen zum Themenkomplex des Investitionsschutzes sowie des ISDS (Investor-Staats-Klage) veröffentlicht. Diese Investorschiedsverfahren sind Streitschlichtungsverfahren zwischen Unternehmen und Staaten und sollen Unternehmen in nicht vertrauenswürdigen Staaten vermeintlich vor Enteignungen schützen. Jedoch birgt ein solches Verfahren die massive Gefahr, dass es den Unternehmen ermöglicht wird, sich vor intransparenten Schiedsgerichten, die keiner Verfassung verpflichtet sind, Geld aus den Staatskassen zu erklagen. Bestes Beispiel hierfür ist etwa das Verfahren um Vattenfall. Der schwedische Energiekonzern klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Schiedsgericht ICSID auf einen Schadensersatz in Höhe von 4 Milliarden Euro, die er mit Gewinnausfällen, verursacht durch die Energiewende, begründet. Eine solche Paralleljustiz darf es nicht geben!
Die für Handel zuständige Kommissarin Cecilia Malmström kommt nach der Auswertung hinsichtlich der im Rahmen des Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) diskutierten ISDS zu dem Ergebnis, dass „Aus der Konsultation klar hervorgeht, dass gegenüber dem Instrument ISDS äußerste Skepsis herrscht“ – etwa 97% der abgegebenen Antworten zu den ISDS-Schiedsverfahren seien kritisch gewesen. Auch der Rekordwert von 150.000 Antworten auf die Online-Konsultationen – noch nie zuvor hat es eine solche hohe Zahl an Rückmeldungen auf eine vergleichbare Befragung gegeben – verdeutlicht die Priorität, welche die Bürger dem Thema der ISDS beimessen.
Zwar bekräftigt Kommissarin Malmström: „Wir werden ein Abkommen vorlegen, durch das Europas weltweiter Einfluss gestärkt wird und das uns dabei hilft, unsere strengen Standards zu schützen. Ein Abkommen, das unsere Standards senkt oder das Regelungsrecht unserer Regierungen beschränkt, würde die Europäische Kommission niemals auch nur in Erwägung ziehen. Dazu wären auch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament nicht bereit“. Jedoch kann es ein Abkommen unter Einhaltung der genannten Versprechungen nur ohne das ISDS geben. Das haben die Bürger durch das Ausdrücken ihres Unmutes über die Pläne zum ISDS in den Online-Konsultationen klargestellt.
Die SPD Friedrichshain-Kreuzberg hat sich auf einen von mir eingebrachten Antrag auf ihrer Kreisdeligiertenversammlung am 29. September 2014 klar gegen die ISDS-Schiedsverfahren in den Freihandelsverträgen TTIP und CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ausgesprochen. Auch die SPD auf Bundesebene hat sich mit ihrem Konventsbeschluss vom 20. September 2014 gegen die Einführung von den genannten Investorschutzvorschriften positioniert.
Ich werde mich weiterhin gegen einen Investitionsschutz in den Freihandelsabkommen TTIP und CETA sowie für den Erhalt unserer europäischen Standards einsetzen.