Ein Datensatz mit 2,6 Terabyte und 11,5 Millionen Dokumenten hat das Geschäft mit Briefkastenfirmen in Panama ans Licht gebracht. Die Unterlagen geben einen seltenen Einblick in die Geschäfte von Banken mit Steueroasen, wo das Geld von Reichen und Superreichen vor den nationalen Steuerbehörden versteckt wird. In Deutschland haben sich 28 Geldhäuser an der Gründung und dem Verkauf von 15.600 Offshore-Gesellschaften mit der Kanzlei Mossack Fonseca beteiligt.

SPD SteuervermeidungAuch andere Länder sind beim Kampf gegen Steuervermeidung nicht konsequent genug. Die USA haben mit Utah und Delaware zwei eigene Steuerparadiese, bei denen es die US-Behörden nicht stört, wenn ausländisches Kapital in Briefkastenfirmen fließt. Gleiches gilt auch für die britischen Überseegebiete, die häufig als Steueroase genutzt werden.

Auch wenn nicht alle Geschäfte illegal gewesen sein mögen, zeigen die Panama-Papers wie Steueroptimierung und Steuervermeidung im großen Stil über Jahre hinweg möglich war. Mit der Gründung von Stiftungen und Briefkastenfirmen kann Vermögen aus Deutschland in Steueroasen transferiert werden. Dort werden Dritte als Direktoren oder Stiftungsräte eingesetzt, die als Begünstigte die gewünschten Personen ernennen. So kann der Steuerpflichtige im Heimatland gegenüber den Finanzbehörden, Vermögen verschweigen, auf das dann auch keine Steuern fällig werden.

Der Höhepunkt der Gründung von Briefkastenfirmen lag nicht zufällig im Jahr 2005. Am 1. Juli 2005 trat die EU-Zinssteuerrichtlinie in Kraft, die einen Austausch von Konto-Daten zwischen den EU-Ländern ermöglichte. Konten in diesen Ländern konnten den deutschen Steuerbehörden nicht mehr verschwiegen werden. Dies gilt jedoch nur für die Konten von natürlichen Personen, nicht für Firmenkonten. So gewann die Gründung von Briefkastenfirmen an Attraktivität.

Das System zeigt klar, die Schwachstellen des nationalen Kampfs gegen Steuervermeidung. Auf internationaler Ebene ist es nach langen Verhandlungen gelungen die BEPS-Initiative zum Abschluss zu bringen. Ab 2017 haben sich 96 Länder über den Austausch von Steuerdaten von Firmen verständigt, um Gewinnverlagerungen zu verhindern. Panama ist bisher noch nicht unter diesen Staaten. Hier ist internationaler Druck nötig, damit sich wirklich alle Steueroasen an den internationalen Abkommen gegen Steuervermeidung beteiligen.

Darüber hinaus müssen aber weitere Maßnahmen folgen. Ein globales Vermögensregister, wie von den Ökonomen Piketty und Zucman seit längerem gefordert, ist daher notwendiger denn je. Deutschland könnte mit gutem Beispiel vorangehen und ein solches Register für die eigenen Staats- und Steuerbürger einführen. Dann wäre dem Fiskus bekannt, wer sein Geld – legal oder illegal – in Oasen parkt. Wer sich der Offenlegung entzieht, macht sich strafbar. Auch wäre es so viel schwerer, die Erbschaftsteuer zu umgehen.

Denkbar wäre auch, Finanzeinlagen zugunsten solcher Unternehmen und Personen zu verbieten, die rechtlich in bestimmten kriminellen Steueroasen registriert sind. Das hat Helmut Schmidt schon vor Jahren vorgeschlagen. Recht hatte er!

In der nächsten Woche wird sich auch der Deutsche Bundestag mit den Schlussfolgerungen aus den Panama-Papers befassen müssen. Sowohl im Finanzausschuss als auch in einer aktuellen Stunde im Plenum müssen wir über härtere Maßnahmen im Kampf gegen diese Geschäftsmodelle reden.