Der Donnerstagvormittag ist in einer Sitzungswoche im Deutschen Bundestag die Zeit, in der die wichtigsten Themen im Plenum behandelt werden. In dieser Woche stand die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts auf der Tagesordnung. Das Änderungsgesetz stellt einen bedeutsamen Schritt für viele junge Menschen in unserer Gesellschaft dar. Bislang sind Jugendliche mit ausländischen Eltern bei Erreichung ihres 23. Lebensjahres dazu verpflichtet, sich für die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Diese so genannte Optionspflicht wird nun de facto abgeschafft.
Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist Ausdruck der Lebenswirklichkeit in unserer Gesellschaft, betonte Aydan Özoğuz, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, in ihrer Rede. Schließlich habe mittlerweile jeder fünfte Bürger in Deutschland eine familiäre Zuwanderungsgeschichte. Von der Gesetzesänderung, die von der SPD in den Koalitionsverhandlungen gegen die Union durchgesetzt wurde, profitieren jedes Jahr etwa 40.000 junge Bürgerinnen und Bürger. Künftig behalten sie die Doppelte Staatsbürgerschaft, wenn sie acht Jahre in Deutschland gelebt, sechs Jahre die Schule besucht oder einen deutschen Schulabschluss erworben haben. Für den kleinen Anteil, auf den dies nicht zuträfe, sei die Möglichkeit von Härtefallregelungen vorgesehen, erläuterte Staatsministerin Özoğuz. Nun gelte es, keine Zeit zu verlieren, damit das Gesetz zügig in Kraft treten könne.