Ob in Brandenburg, Thüringen, in Berlin oder bundesweit: Wir brauchen endlich Parität in den Parlamenten. Daran ändert auch das Urteil des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 23.10.2020 nichts. Denn Frauen sind beim passiven Wahlrecht immer noch strukturell benachteiligt. Diese Diskriminierung zu beseitigen ist als staatlicher Handlungsauftrag in unserem Grundgesetz verankert.

Von den Abgeordneten im Bundestag sind lediglich 30,9% Frauen. Verglichen mit den Landesparlamenten liegt der Bundestag sogar im Mittelfeld. Schlusslicht ist Sachsen-Anhalt mit 21,8% Frauen im Landtag. Das liegt nicht daran, dass Frauen nicht für politische Ämter kandidieren wollen. Sie werden wie in vielen anderen Bereichen des Lebens strukturell benachteiligt. Und die Erfahrung hat gezeigt: Parteiinterne Quotenregelungen und Selbstverpflichtungen reichen schlicht nicht aus. Ohne klare gesetzliche Vorgaben und entsprechende Sanktionen funktioniert es nicht. Wenn wir jetzt nicht handeln, müssen wir weitere 100 Jahre auf gleichberechtigte Teilhabe beim passiven Frauenwahlrecht warten.

Auch wenn das Paritätsgesetz in Brandenburg der Prüfung durch die Richter*innen nicht standgehalten hat, dürfen wir uns nicht entmutigen lassen. Parität lässt sich nicht aufhalten. Der Kampf für gleichberechtigte politische Teilhabe geht weiter. Frauen* wissen nur zu gut: Selbstverständlichkeiten müssen leider oftmals hart erkämpft werden, insbesondere, wenn es um die Gleichstellung der Geschlechter und das Durchbrechen von herrschenden Machtstrukturen geht.

Gleichstellungspolitische Errungenschaften und Fortschritte müssen daher umso entschiedener gegen Angriffe von rechts verteidigt werden. Wenn wir nicht in Rollenbilder der 1950er Jahre zurückfallen wollen, brauchen wir ein Bollwerk gegen den Rollback in der Geschlechtergerechtigkeit.

Auch in Berlin kämpfen wir als überparteiliches Berliner Netzwerk Parität gemeinsam für ein Paritätsgesetz. Denn verfassungskonforme Paritätsgesetze sind nicht nur möglich, sondern sogar geboten.