Der Frauenanteil im Bundestag hat einen erschreckenden Tiefstand erreicht und in den Landesparlamenten sieht es teilweise noch verheerender aus. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Thüringen hat die Chance verpasst, klarzustellen, dass verfassungskonforme Paritätsgesetze möglich sind. Die politische Debatte ist damit nicht beendet, im Gegenteil: wir sind auf der Zielgeraden in Richtung Parität!

Am 15.07.2020 hat der Verfassungsgerichtshof in Thüringen über eine Klage gegen das dortige Paritätsgesetz entschieden. Es ist die erste Entscheidung über eine Regelung, die die gleichberechtigte politische Teilhabe aller Geschlechter im Parlament festschreibt. Die Mehrheit der Richter*innen in Thüringen hielt das Gesetz für einen ungerechtfertigten Eingriff in die Wahl- und Parteienfreiheit. Drei der insgesamt neun Richter*innen sahen das anders.

Denn verfassungskonforme Paritätsgesetze sind nicht nur möglich, sondern erforderlich. Schließlich gibt es einen Auftrag an den Gesetzgeber im Grundgesetz, aktiv auf die Gleichstellung der Geschlechter hinzuwirken, wo sie noch nicht verwirklicht ist. Angesichts der aktuellen Unterrepräsentation von Frauen in den Parlamenten ist die Gleichberechtigung in diesem Bereich noch nicht verwirklicht. Das Urteil bietet eine Steilvorlage für eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht.

Brandenburg und Thüringen sind die ersten Bundesländer, in denen Paritätsgesetze beschlossen wurden. Auch in Brandenburg ist ein Verfahren gegen das Paritätsgesetz anhängig. Und in Berlin kommen wir auf dem Weg in Richtung Parität dem Ziel immer näher. Ob in Thüringen, Brandenburg, in Berlin oder auf Bundesebene gilt: wir müssen gleichstellungspolitische Errungenschaften und Ziele gegen rechte Angriffe verteidigen.