Ob in Brandenburg, Thüringen, Berlin oder auf Bundesebene: Wir müssen Paritätsgesetze gegen Angriffe von rechts verteidigen! Auch das Paritätsgesetz in Brandenburg ist diesen Angriffen ausgesetzt. Am 20.08.2020 haben die Verhandlungen vor dem Verfassungsgericht Brandenburg begonnen.

Brandenburg war das erste Bundesland, das im vergangenen Jahr ein Paritätsgesetz beschlossen hat. Dieses Gesetz muss nun vor dem Landesverfassungsgericht in Potsdam verteidigt werden. Am ersten Verhandlungstag hat Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke deutlich gemacht, dass in Sachen Gleichstellung noch viel Arbeit vor uns liegt und Frauen erheblichen Diskriminierungen ausgesetzt sind. Paritätsgesetze beenden die Diskriminierung für das passive Wahlrecht von Frauen. Und unser Grundgesetz schreibt klipp und klar vor, dass der Staat dort aktiv auf die Gleichstellung von Männern und Frauen hinzuwirken hat, wo sie noch nicht verwirklicht ist.

Wir als SPD kämpfen für ein Paritätsgesetz für den Deutschen Bundestag und für die Landesparlamente. Denn nur mit klaren gesetzlichen Vorgaben kann die Unterrepräsentation von Frauen in den Parlamenten beendet werden. Freiwillige Selbstverpflichtungen und bloße Absichtserklärungen helfen nicht weiter, wenn mehr Frauen in den Parlamenten vertreten sein sollen.

Gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Thüringen, die das dortige Paritätsgesetz für nichtig erklärt hat, haben 13 Thüringer*innen gemeinsam mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht auf den Weg gebracht, der sich auch Carsten Schneider angeschlossen hat. Das letzte Wort für Parität in Thüringen ist noch nicht gesprochen.

Auch in Berlin wollen wir ein Paritätsgesetz und stehen kurz vor dem Durchbruch. Das Netzwerk Parität Berlin setzt sich für ein Paritätsgesetz in Berlin ein und begleitet auf dem Weg dorthin. Interessierte können sich gerne bei Nora Langenbacher von der Friedrich-Ebert-Stiftung unter folgender E-Mail-Adresse melden: nora.langenbacher@fes.de