100 Jahre nachdem in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt wurde, sind Frauen in den deutschen Parlamenten weiterhin massiv unterrepräsentiert. Im Vorfeld der Bundestagswahl wurde die »Berliner Erklärung 2017« von 17 Frauenverbänden veröffentlicht.

Darin wird für Politik und Parlamente gefordert, dass in der kommenden Legislaturperiode für die Wahlen zum Bundestag ein verfassungskonformes Paritätsgesetz auf den Weg gebracht werden soll.
Gleichstellungspolitisch war die Bundestagswahl 2017 ein Desaster. Seit Oktober 2017 beträgt der Frauenanteil im Deutschen Bundestag nur noch 30,9%. Dieser Anteil wurde zuletzt in der 14. Wahlperiode (1998-2002) erreicht. Im Vergleich dazu lag der Anteil von weiblichen Bundestagsabgeordneten in der 18. WP. (2013-2017) bei 37,1%.

Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist im Grundgesetz festgeschrieben (Artikel 3 Absatz 2 GG). Somit kann bei der andauernden und ungleichen Mandatsverteilung im Deutschen Bundestag und den Länderparlamenten von einem permanenten Verfassungsbruch gesprochen werden. Dies, in Kombination mit den rückschrittlichen Entwicklungen bei der Bundestagswahl 2017 stellt eine große Herausforderung für die Gleichstellungspolitik dar.

Als Vorbild für entsprechende gesetzliche Regelungen gilt seit dem Jahr 2000 Frankreich. Dort werden seit 2000 nicht paritätisch besetzte Wahllisten als nicht gesetzeskonform zurückgewiesen. Dort haben sich die Regelungen (die über paritätisch besetzte Listen hinausgehen) bewährt. So gab es im Jahr 2010 47,6% weibliche Abgeordnete in den französischen Regionalparlamenten und 48,5% weibliche Abgeordnete in den französischen Kommunalparlamenten.

Es liegt in der Verantwortung der Politik als Gesetzgeber hierfür entsprechende Regelungen zu finden. Denn eine faire, demokratische Teilhabe und Chancengleichheit für Frauen ist verfassungsrechtlich vorgeschrieben und kein Luxus.

Der einfachste Ansatz für mehr Frauen in den Parlamenten wären konsequente innerparteiliche Quotenregelungen. Diese fehlen jedoch bis heute bei CSU, FDP sowie AfD. Daher sind anderweitige Maßnahmen dringend erforderlich um die Geschlechterverhältnisse angemessen im Deutschen Bundestag zu vertreten.