Deutscher Bundestag stärkt kommunalen Spielraum und vereinfacht die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Innenstädten

 

„Mit der Novelle des Städtebaurechts schaffen wir deutlich mehr Spielraum für lokale Lösungen zur Erschließung von neuem Bauland und zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum.

Mit der Einführung der neuen Baugebietskategorie ‚Urbanes Gebiet‘ erhalten Städte und Kommunen verbesserte Möglichkeiten der Nachverdichtung und Belebung der Innenstädte, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Um das urbane Gebiet als lebendiges nutzungsgemischtes Quartier mit zusätzlichem Wohnraum zu ermöglichen, müssen auch die Immissionsrichtwerte erhöht werden. Diese Erhöhung kann sich unter anderem für die Berliner Clubkultur positiv auswirken. Daher wird sich die Änderung des Städtebaurechts auch für das Zusammenleben in meinem Wahlkreis positiv auswirken.

Gleichzeitig wird in einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen betont, dass die Kommunen die bestehenden Möglichkeiten, passive Schallschutzmaßnahmen festzusetzen, auch nutzen sollten.

Darüber hinaus gibt es eine gute Nachricht für die Milieuschutzgebiete. Künftig ist der Mieterschutz in Milieuschutzgebieten von zehn auf zwölf Jahre ausgeweitet.

Immer mehr Menschen ziehen in die Städte und suchen hier ein gutes Leben in sozialen Quartieren. Mit dem neuen Baugesetzbuch wird das Bauen in stark verdichteten städtischen Gebieten leichter und schneller. So stärken wir belebte Stadtbilder, die ein Nebeneinander von Wohnen, Kultur und Gewerbe ermöglichen.“