Zur Veröffentlichung der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2015 (https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/08/PD16_276_736.html;jsessionid=0BBE52B3920890D7B710A9CE01E9BD7A.cae1), hier meine Einschätzung:
Bei Einnahmen von 6,3 Mrd. Euro wurde zugleich Betriebsvermögen im Wert von 56,8 Mrd. Euro steuerfrei übertragen.
Die hieraus resultierenden Steuerausfälle betragen geschätzte 13 Mrd. Euro. Die Steuerausfälle lassen sich aus den Sonderberechnungen von Destatis für die vergangenen Jahre ableiten.
Seit 2009 belaufen sich die Steuermindereinnahmen durch Privilegierung der Millionärserben damit auf 56,5 Mrd. Euro.
Diese Privilegierung von Superreichen ist ein ungeheurer gesellschaftlicher Skandal. Ich hoffe sehr, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, der am
8. September tagt, die nötigen Korrekturen am Gesetz vornimmt. Andernfalls wird das Gesetz bald wieder in Karlsruhe landen.“
Übersicht: Steuerfreie Übertragungen und Steuerausfälle nach § 13 a ErbStG von 2009 bis 2015
Steuerfreie Übertragungen von Betriebsvermögen nach § 13 a ErbStG in Mrd. Euro | Steuerausfälle in Mrd. Euro | Steuerausfallquote (Steuerausfälle in % zu steuerfreien Übertragungen) | |
2009 | 3,4 | 1,3 | 38,2% |
2010 | 7,2 | 1,5 | 20,8% |
2011 | 20 | 5,6 | 28,0% |
2012 | 40,2 | 10,8 | 26,9% |
2013 | 43,1 | 8 | 18,6% |
2014 | 66 | 16,3 | 24,7% |
2015 | 56,8 | 13 (Wert geschätzt) | 22,9% (Wert geschätzt) |
Quelle: Destatis, eigene Schätzung