Am vergangenen Freitag hat der Bundestag die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Ziel der Reform ist es, die erneuerbaren Energien weiter ambitioniert auszubauen und gleichzeitig den Kostenanstieg für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu stoppen. So sind die Stromkosten für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt in den vergangenen zehn Jahren um etwa 60% gestiegen. Um den Ausbau der Erneuerbaren planbarer zu machen, gelten künftig verbindliche Ausbaukorridore.
Das Gesetz sieht vor, den Anteil der Erneuerbaren Energien von heute 25 bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent zu erhöhen und dafür vor allem kostengünstige Technologien auszubauen. Wird mehr als geplant hinzugebaut, sinkt die Förderung für alle neuen Anlagen des jeweiligen Energieträgers. Insgesamt soll die Vergütung, die derzeit durchschnittlich 17 Cent/kWh beträgt, bei Neuanlagen nur noch bei 12 Cent/kWh liegen.
Die Kosten sollen aber nicht nur gesenkt, sondern auch gerechter verteilt werden. Denn mit steigender Vergütung wurde die Eigenversorgung immer attraktiver – zum Nachteil der Stromkunden, die nicht die Möglichkeit haben, eine Photovoltaik-Anlagen zu installieren oder sich diese nicht leisten können. Aus diesem Grund, und mit dem Ziel die finanziellen Belastungen, die mit der Energiewende einhergehen, gerechter auf alle Schultern zu verteilen, werden künftig auch Eigenstromerzeuger an der EEG-Umlage beteiligt. Kleinanlagen, wie Solarmodule auf Hausdächern mit einer Leistung von unter 10 kW, sowie bereits bestehende Anlagen bleiben weiter befreit. Ausnahmeregelungen für die stromintensive Industrie werden auf Unternehmen mit einer besonders hohen Stromkosten- und Handelsintensität konzentriert. Auf diesem Wege werden zahlreiche Arbeitsplätze in der deutschen Industrielandschaft gesichert, die durch eine Mehrbelastung der betroffenen Unternehmen in Gefahr geraten wären.
Das EEG sei eine echte Erfolgsgeschichte, betonte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in seiner Rede im Bundestag. Nun geht es darum, den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch mehr Planungssicherheit konsequent fortzuführen, aber auch die gestiegenen Stromkosten nicht aus dem Ruder laufen zu lassen. Dies wollen wir vor allem mit zwei Instrumenten erreichen: Zum einen soll durch die EEG Novellierung die Überförderung abgebaut werden. Zum anderen soll sich die Förderung besonders auf die kostengünstigen Energieträger Wind an Land (Onshore) sowie Photovoltaik konzentriert werden. Die Einspeisevergütungen für Neuanlagen werden abgesenkt, wohingegen bereits bestehende Anlagen einen Bestandsschutz erhalten.
Gabriel ging auch auf die jüngste Forderung der EU-Kommission ein, Stromimporte aus dem EU-Ausland von der EEG-Umlage auszunehmen. Eine solche Ausnahme sei vollkommen inakzeptabel und würde das EEG sprengen. Natürlich müsse es das Ziel sein, den europäischen Strommarkt zu stärken, aber nur unter fairen Wettbewerbsbedingungen.