Einsetzung der Reformkommission zum Wahlrecht und schärfere Transparenzregelungen für Abgeordnete
Am Donnerstag, 22.04.2021 haben wir im Deutschen Bundestag zwei wegweisende Entscheidungen getroffen. Wir haben mit den parlamentarischen Beratungen über neue Transparenzregeln begonnen und die Einsetzung der Reformkommission zum Wahlrecht beschlossen.
Nach den Korruptionsskandalen in der Unionsfraktion haben wir in der SPD-Bundestagsfraktion eine eindeutige Verschärfung der parlamentarischen Transparenzregeln bei Nebeneinkünften und Aktienoptionen gefordert und durchgesetzt. Insbesondere durch das Fehlverhalten einiger Unionsabgeordneten ist viel Vertrauen zerstört worden. Mit den neuen Regeln werden wir unsere parlamentarische Demokratie stärken und für mehr Transparenz bei uns Abgeordneten schaffen.
Mit der beschlossenen Einsetzung der Reformkommission zum Wahlrecht setzen wir den begonnenen Reformprozess fort. Die Kommission wird in den kommenden zwei Jahren Vorschläge für ein neues Bundeswahlrecht erarbeiten. Wie erreichen wir einen paritätisch besetzten Bundestag? Wie kann eine weitere Vergrößerung des Parlaments verhindert werden? Senken wir das Wahlalter auf 16 Jahre? Wollen wir eine Amtszeitbegrenzung für künftige Kanzler*innen und Minister*innen? Diese und weitere Fragen werden nun diskutiert. Ich bin gespannt auf das Ergebnis. Für mich ist klar: Änderungen im Wahlrecht müssen mit Parität einhergehen!