Der Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum „RV Leistungsverbesserungs- und –stabilisierungsgesetz“ wurde am 29. August 2018 im Kabinett beschlossen. Mit dem Gesetz wird die „doppelte Haltelinie“ (Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 % und Deckelung des RV-Beitrags auf 20 % bis 2025) eingeführt, Leistungen bei Erwerbsminderung verbessert, Beschäftigte mit geringem Einkommen (Midi-Jobs) bei den Rentenversicherungsbeiträgen entlastet und die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder verbessert („Mütterrente“). Bei der Mütterrente soll allen Erziehenden von vor 1992 geborenen Kindern 6 Monate (0,5 Entgeltpunkte) angerechnet werden. Damit wird die rentenrechtliche Anerkennung der Erziehungsleistung der Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, weiter verbessert.
Die SPD hat dafür gesorgt, dass das Rentenniveau in einem ersten Schritt bis 2025 garantiert wird. Die Renten steigen in Zukunft wieder wie die Löhne. Das ist zunächst eine gute Nachricht für alle Menschen in diesem Land, ob jung oder alt. Denn gerade die junge Generation profitiert von einer Rente auf die man sich auch in Zukunft verlassen kann. Klar ist aber auch, dass ich mir mehr erhofft hätte. Man muss aber bedenken, dass wir in einer Koalition mit der CDU/CSU sind und Kompromisse daher nötig sind. Wir werden weiter dafür kämpfen, auch über das Jahr 2025 hinaus stabile Renten zu garantieren.