Am 05.11.2020 hat der Deutsche Bundestag das Risikoreduzierungsgesetz beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist, die Steuerzahler*innen und Kleinanleger vor großen Bankenkrisen zu schützen. Darüber hinaus verfolgt das Gesetz ein zweites Ziel: Die Widerstandsfähigkeit der Banken im Fall von Krisen zu stärken. So soll eine erneute Bankenkriese, wie 2008 vermieden werden. Insbesondere während der Corona-Pandemie ist dies von großer Bedeutung, da die wirtschaftlichen Auswirkungen noch nicht vollständig absehbar sind.
Banken müssen künftig größere Rücklagen für mögliche Abwicklungsfälle bilden. Der sogenannte Verlustpuffer soll mindestens 8% der Bilanzsumme betragen. Verluste werden damit durch Eigentümer*innen und Gläubiger*innen finanziert. So wird das Risiko der Inanspruchnahme der Steuerzahler*innen für eine Bankenrettung deutlich reduziert.
Hierdurch werden jedoch die Risiken für Anleger*innen größer. Um Kleinanleger*innen vor riskanten Anleihen zu schützen, wird eine Mindeststückelung dieser verlusttragenden Finanzierungsinstrumente von 50.000 Euro eingeführt. Für kleinere Banken liegt diese Stückelung bei 25.000 Euro.
Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Banken wird durch eine neue Verschuldungsobergrenze der Banken gewährleistet. Diese liegt bei 3% der Bilanzsumme. Damit sichern wir eine langfristigere und stabilere Finanzierung der Banken.