Seit Anfang 2016 wird intensiv über eine Rückkehr zur Paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung gestritten. Die SPD spricht sich klar für eine Rückkehr aus, CDU/CSU stehen an der Seite der Arbeitgeber, die privilegiert werden. In der Bundestagsanhörung waren sich die Experten einig.

Geld_eigenes Bild JKDie paritätische Finanzierung der Gesetzlichen Sozialversicherungssysteme von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist seit ihrer Einführung ein wesentliches Merkmal. Seit dem 01. Januar 2005 steht dieses Prinzip aber in Frage. Der Arbeitgeberbetrag wurde bei 7,3% des Bruttolohns eingefroren und die Kostensteigerungen mussten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über einen kassenabhängigen Zusatzbeitrag allein zahlen. Davon versprach man sich unter andrem mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.

Nachdem zum Jahreswechsel 2016 fast alle Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht haben und der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,1% liegt, ist die Debatte um die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung wieder voll entbrannt. In der Bundestagsanhörung [Link] am 24.02. wurde deutlich, dass die meisten Expertinnen und Experten von weiter steigenden Gesundheitskosten ausgehen. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) prognostiziert für 2019 Zusatzbeiträge von 1,4 bis 1,8%.

Die Arbeitgeber führen nach wie vor an, dass durch eine Deckelung des Beitrags positive Effekte für Beschäftigung und Wachstum für die Unternehmen entstehen. Demgegenüber sprechen sich Sozialverbände und DGB vehement für eine Rückkehr zur Parität aus. Den Beleg für einen positiven Effekt sind die Arbeitgeber immer schuldig geblieben. Es ist schlichtweg ungerecht, dass die steigenden Kosten in der Krankenversicherung durch die Versicherten bezahl werden müssen.

Auch die SPD-Bundestagsfraktion hat sich seit dem Jahreswechsel eindeutig positioniert und einen Beschluss mit Forderungen einer Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung getroffen (http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/beschluss_gesundheit.pdf). Schon im Wahlprogramm 2013 wurde die Rückkehr zur Parität gefordert, im Koalitionsvertrag mit der Union aber abgeblockt. Nicht erst die Steigerung der Zusatzbeiträge zeigt ganz klar, dass das jetzige Finanzierungsmodell ungerecht ist.