Bei Ryanair will keine Ruhe einkehren. Wie die Gewerkschaft ver.di berichtet, weigere sich die Fluggesellschaft die Betriebsratsgarantie für die Luftfahrt anzuerkennen.
Im Herbst 2018 konnte die SPD durchsetzen, den § 117 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) so zu ändern, dass auch das fliegende Personal einen Betriebsrat wählen kann. Nun aber behauptet Ryanair, dass sie in Deutschland keinen Betrieb unterhalten würden. Sie seien daher nicht an die Regelungen des BetrVG gebunden. Diese Rechtsauffassung teilt ver.di ausdrücklich nicht. Vor dem Hintergrund, dass das BetrVG gerade im Hinblick auf Ryanair geändert wurde, erscheint die Verweigerungshaltung seitens der Fluggesellschaft umso absurder. Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass Ryanair die deutsche Rechtsordnung und den Willen des Gesetzgebers missachtet.
Ohne einen starken Betriebsrat der Flugbegleiter*innen ist nicht gewährleistet, dass Ryanair den hart erkämpften Tarifvertrag achtet. Die betriebliche Mitbestimmung würde garantieren, dass die Standards des deutschen Arbeits- und Sozialrechts vollumfänglich Anwendung finden und unter den Beschäftigten kein Klima der Angst und Einschüchterung entsteht.
Als Patin der Beschäftigten bei Ryanair unterstütze ich die Forderung nach einem starken Betriebsrat. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Rechte der Flugbegleiter*innen gewahrt werden. Ryanair muss endlich anerkennen, dass die betriebliche Mitbestimmung ein Grundpfeiler der deutschen Wirtschaftsdemokratie ist und nicht umgangen werden kann. I stand with Ryanair Cabin Crew!