Die kalte Progression schafft es immer wieder ins mediale Rampenlicht. Verwunderlich ist das nicht, denn schließlich geht es um unser Geld, das Geld aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Der Grund für die kalte Progression liegt im Einkommensteuertarif. Dieser ist aus guten Gründen progressiv, so dass mit steigendem Einkommen auch der Durchschnittsteuersatz steigt. Steigen nun die Einkommen genauso schnell wie die Inflationsrate, so bleibt das reale Bruttoeinkommen (Lohnerhöhung minus Inflation) zwar konstant, dennoch erhöht sich das Nettoeinkommen durch den progressiven Tarif langsamer als die Inflationsrate. Das reale Nettoeinkommen sinkt demnach. Vielfach wird daher gefordert, die kalte Progression jedes Jahr automatisch auszugleichen.
Doch ist das wirklich eine gute Idee? Die Wissenschaftler Katja Rietzler, Dieter Teichmann und Achim Truger haben die Wirkung der kalten Progression seit 1991 berechnet und kommen überraschend zu einem anderen Ergebnis: Die Steuerbelastung des Bruttoeinkommens ist seit 1991 in allen Einkommensklassen gesunken. Dies liegt an vielfältigen Steuersenkungen seit der Wiedervereinigung. So wurde der Grundfreibetrag mehrfach erhöht, die Steuersätze gesenkt, die Kinderfreibeträge angehoben und auch Altersvorsorgebeiträge können besser abgesetzt werden. Zudem geben die Autoren zu bedenken, dass die Besserverdienenden am stärksten von einer automatischen Abschaffung der kalten Progression profitieren würden.
Auch der aktuelle Steuerprogressionsbericht der Bundesregierung zeigt, dass es im Jahr 2014 keine kalte Progression gegeben hat. Ursächlich ist die niedrige Inflationsrate in Kombination mit der Anhebung des Grundfreibetrags.
Grundsätzlich falsch ist die vielfach geforderte Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen dennoch nicht. Eine solche Entlastung würde auch der zunehmenden Ungleichheit der Bruttoeinkommen entgegenwirken. Möglich wäre dies aber nur durch eine stärkere Belastung großer Einkommen und Vermögen. Daher ist es bspw. wichtig, die Erben großen Unternehmen wieder angemessen zu besteuern. Bei den gerade anstehenden Verhandlungen zur Reform der Erbschaftsteuer setze ich mich mit Nachdruck hierfür ein.