Am Mittwoch, 18.11.2020, wurde das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Dieses wichtige Gesetz sorgt für einen effektiveren Grundrechtsschutz für die Bürger*innen, eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Regierungen im Bund sowie den Ländern und mehr Rechtssicherheit im Corona-Krisenmanagement.

Die bisher geltende Generalklausel gab der Bundesregierung einen recht großen Handlungsspielraum. Dieser wird nun deutlich eingeschränkt und viel präziser formuliert. Damit ist künftig klar, welche Maßnahmen im Falle einer epidemischen Notlage getroffen werden können. Insbesondere im Falle einer notwendigen Einschränkung der Grundrechte ist dies eine wichtige Verbesserung. Diese und weitere Verbesserungen im Grundrechtsschutz sind auf die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zurückzuführen.

Wichtig ist zu betonen, dass alle Maßnahmen, die in diesem Gesetz verankert sind, nicht auf Dauer angelegt sind. Darüber hinaus muss der Deutsche Bundestag im Vorfeld überhaupt einmal eine epidemische Notlage im gesamten Land feststellen.

Somit ist das Gesetz ein weiterer und wichtiger Baustein, dass wir gemeinsam gut durch die Corona-Pandemie kommen.

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