Sozialleistungsbetrug schwächt unsere solidarischen Sozialsysteme. Mit dem Entwurf des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch wollen wir mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt schaffen.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in ihren bestehenden Kompetenzen zu stärken, um früher und gezielter gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel ermitteln zu können. Darüber hinaus sollen die tariflich vereinbarten Unterkunftsbedingungen der Arbeitnehmer*innen künftig zu den Mindestarbeitsstandards nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zählen, die der Zoll kontrollieren kann. Die menschenunwürdige Unterbringung von Arbeitskräften kann so effektiver unterbunden werden.
Für den Kampf gegen die organisierte Kriminalität im Bereich der Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit werden die Befugnisse des Zolls erweitert. Scheinrechnungen werden künftig als Ordnungswidrigkeiten geahndet und der Zoll kann bei vorenthaltenen Löhnen einfache Strafverfahren selbst führen. Darüber hinaus werden 3.500 neue Stellen beim Zoll geschaffen, damit die neuen Kompetenzen auch wirksam umgesetzt werden können.
Der Arbeitsmarkt muss gerechter werden. Mit einem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch geht der Staat entschieden gegen die bestehenden Missstände vor und schützt die Beschäftigten vor Nichteinhaltung des Mindestlohns, Nichtabführung von Sozialbeiträgen und Ausbeutung.