Im November 2017 hat der Berliner Bürgermeister Michael Müller das solidarische Grundeinkommen (SGE) vorgeschlagen. Für freiwillige und gesellschaftlich wertvolle Tätigkeiten sollen Langzeitarbeitslose unbürokratisch wenigstens den Mindestlohn erhalten. Dies soll die soziale Teilhabe verbessern und den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt erleichtern. Ich unterstütze den Vorschlag: Er ist umsetzbar und eine soziale Alternative zu den Hartz-IV Maßnahmen, wie prekäre 1 Euro Jobs.

Die Jobs, die im Rahmen des solidarischen Grundeinkommens gefördert werden sollen, sollen ausschließlich von kommunalen oder landeseigenen Unternehmen angeboten werden. Da es sich um freiwillige und gesellschaftlich wertvolle Tätigkeiten handelt, ist die angestrebte Mindestvergütung in Höhe des Mindestlohns nicht ausreichend. Die Entlohnung im Rahmen des solidarischen Grundeinkommens muss daher tarifvertraglich abgesichert sein.

Das solidarische Grundeinkommen richtet sich an AlG-II Empfänger und Empfängerinnen. Diese sollen die Möglichkeit bekommen, für Tätigkeiten wie Hilfe bei Besorgungen von Älteren oder Unterstützung von kommunalen Kulturangeboten eine nicht-prekäre Entlohnung zu erhalten. Dahinter steht die Idee, dass Arbeit soziale Teilhabe ermöglicht. Damit grenzt sich der Vorschlag auch klar vom bedingungslosen Grundeinkommen ab.

Das DIW hat den Vorschlag analysiert und jetzt eine Studie dazu vorgestellt. Diese schaut sich an, wie das solidarische Grundeinkommen auf Alleinstehende oder Alleinerziehende mit mehreren Kindern auswirkt. Dabei kommt diese zu dem Schluss, dass ca. 100.000 bis 150.000 Personen das Modell in Anspruch nehmen werden. Die gesamten Kosten würden sich auf 500 bis 750 Millionen im Jahr belaufen. Damit ist der Vorschlag finanzierbar.

Die vollständige Studie ist hier abrufbar.