Letzte Woche Mittwoch haben die Ryanair Flugbegleiter*innen erstmals an deutschen Standorten gestreikt. Sie fordern mehr Gehalt, sichere Arbeitsplätze und klare rechtliche Bedingungen.

Der angekündigte Streik war die logische Konsequenz aus der anhaltenden, ablehnenden Haltung des Managements von Ryanair gegenüber den Beschäftigten und deren Forderungen. Seit Beginn der Tarifverhandlungen unterstütze ich die Flugbegleiter*innen von Ryanair bei ihrem Arbeitskampf. Löhne und Arbeitsbedingungen müssen zwischen den Tarifparteien fair ausgehandelt werden. Eine einseitige Festlegung ohne die Berücksichtigung der Arbeitnehmer*inneninteressen lehne ich ab.

Im Vorfeld des Streiks hatte das Ryanair Management bewusst seine Mitarbeiter*innen verunsichert und die Behauptung aufgestellt, dass jeder Streik, der nicht 24 Stunden vorher angekündigt werde, illegal sei. Das ist eine absichtliche Einschüchterung und Irreführung. Sie untergräbt das grundgesetzlich geschützte Recht der Beschäftigten auf Teilnahme an einem Streik. Ein solches Verhalten ist absolut inakzeptabel und muss verurteilt werden.

Uns wurde außerdem berichtet, dass das Ryanair-Management während des Streiks am 12. September 2018, Streikende vor Ort beobachten und fotografieren lassen hat. Ein solches Verhalten verstößt gegen Persönlichkeitsrechte. Darüber hinaus wurde allen Streikenden der Status „unerlaubter Entzug der Arbeitskraft“ („no show“) für den Streiktag bescheinigt. Ryanair verletzt mit seinem Vorgehen gegenüber den Streikenden die Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts. Streik ist in Deutschland ein integraler Bestandteil der Rechts- und Wirtschaftsordnung.

Als Patin der ver.di-Tarifkommission unterstütze ich den Arbeitskampf und die Forderungen der fliegenden Mitarbeiter*innen nach einer substanziellen Entgeltsteigerung, die das Einkommen existenzsichernd und planbar macht. Ryanair muss endlich aufhören, rücksichtslos Profite auf den Rücken der Beschäftigten zu erwirtschaften. Deutsches Arbeits- und Verfassungsrecht gilt auch für Ryanair.