Vom 10. bis 14. März fand die vierte Verhandlungsrunde zwischen den USA und der Europäischen Union zum transatlantischen Freihandelsabkommen („TTIP“) in Brüssel statt. Doch außer eines Fotos, auf dem sich die beiden Chefunterhändler freundschaftlich die Hand geben, wurde über den Verhandlungsstand keinerlei Informationen Preis gegeben. Dabei hat angesichts der potentiellen Auswirkungen von TTIP die Bevölkerung ein berechtigtes Anliegen über die Verhandlungen informiert zu werden.
Inwieweit werden zum Beispiel deutsche und europäische Arbeits- und Verbraucherschutzrechte beeinträchtigt? Ein ganz wesentliches Kriterium für die SPD-Fraktion ist hier die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Bisher haben die USA aber nur zwei dieser fundamentalen Normen unterzeichnet. Ver.di und DGB verweisen zudem mit Sorge darauf, dass etwa Betriebsräte in den USA in einer rechtlichen Situation seien, die mit der fest verankerten Stellung hierzulande nicht im Geringsten vergleichbar sei.
Auch das erklärte Ziel des Freihandelsabkommens – die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung – muss mit einigen Fragezeichen versehen werden. Geworben wird mit ökonomischen Szenarien, nach der in Deutschland durch TTIP insgesamt 160.000 Arbeitsplätze entstehen könnten. Doch diese Zahlen der vielfach zitierten Studie des Ifo-Instituts hält bezeichnenderweise der Autor selbst für unrealistisch, wie jüngst in einem Beitrag der ARD Sendung „Monitor“ bekannt wurde. Ähnlich verwirrend ist es, wenn EU-Handelskommissar Karel de Gucht keine Antwort weiß, wenn er mit den Zahlen seiner eigenen Studie über die Wachstumseffekte konfrontiert wird. Eine Steigerung des BIP von 0,5 % über einen Zeitraum von 10 Jahren ist offenbar nicht das beste Argument.
Eine weitere wichtige Position der SPD liegt in der Ablehnung von Klagerechten für Unternehmen und Investoren vor außergerichtlichen Schiedsverfahren. Auch die Bundesregierung lehnt diese Art des Investorenschutzes, der ursprünglich entwickelt wurde, um Investoren bei unsicheren Rechtslagen in Schwellen- und Entwicklungsländern abzusichern, mittlerweile auf Betreiben des SPD-geführten Wirtschaftsministeriums ab. Ob sich die deutsche Position aber in Brüssel wird durchsetzen können, bleibt offen.
Wie die genaue Ausgestaltung von TTIP ausfallen wird, weiß derzeit niemand. Für eine Bewertung ist es zweifelsohne erforderlich, dass weit mehr Dokumente offengelegt werden als bislang geschehen. Ob der Besuch von US-Präsident Obama Ende März in Brüssel hier zu mehr Zugeständnissen auf amerikanischer Seite, auf der offenbar noch weit weniger Interesse an Transparenz besteht als europäischer Seite, kann man nur hoffen. Auch die Geschwindigkeit der Verhandlungen muss kritisch gesehen werden. Bernd Lange, der handelspolitische Sprecher der SPD im Europäischen Parlament, warnt davor, dass nach Abschluss der Verhandlungen, Detailregelungen im stillen Kämmerlein ausgemacht werden könnten. In der jüngsten Zeit seien Stimmen zu hören, die hierfür einen so genannten Regelungsausschuss vorsehen würden, in dem neben Mitarbeiter aus den jeweiligen Verwaltungen auch Vertreter aus der Wirtschaft sitzen sollen. Ohne parlamentarische Kontrolle aber, soviel steht bei allen offenen Fragen fest, darf TTIP nicht in Kraft treten.
Daher fordere ich eine schnelle Klärung der detaillierten Inhalte des TTIP, eine Einigung zu Wohle der Beschäftigten sowie eine ehrliche und reelle Einschätzung der Folgen, die das TTIP mit sich bringen wird.