Am gestrigen Abend, dem 5. Juni 2014, hat der Deutsche Bundestag weitere wichtige, notwendige und große Schritte in Richtung zur vollen steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gemacht. Einstimmig wurde das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet.
Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes ist die Ungleichbehandlung von homosexuellen Lebenspartnerschaften gegenüber der heterosexuellen Ehe beendet worden. Nachdem bereits das Einkommenssteuergesetz diesbezüglich geändert worden ist, wurde nun bei einer Vielzahl von Gesetzen nachgezogen. Die wichtigsten Bereiche betreffen das Bundeskindergeldgesetz, das Eigenheimzulagegesetz, das Wohnungsbau-Prämiengesetz, das Altersverträge-Zertifizierungsgesetz und die Abgabenordnung.
Diese – längst überfälligen – Änderungen sind ein weiterer Schritt hin zu einer offenen, vielfältigen und demokratischen Gesellschaft. Zu unserer Gesellschaft gehören Lebenspartnerschaften und Regenbogenfamilien genauso dazu wie die traditionelle Form der Ehe. Somit wurde mit der Zustimmung aller Bundestagsfraktionen zu diesem Gesetz eine weitere Etappe hin zur vollständigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe erfolgreich absolviert. Es bleibt auch weiterhin das Ziel sozialdemokratischer Politik, die vollständige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in unserem Land, zu erreichen.