Es ist immer etwas Ungewöhnliches, wenn der Bundestag über Gesetzentwürfe entscheidet, die über Fraktionsgrenzen hinweg erarbeitet wurden und nicht der Fraktionsdisziplin unterliegen. Bei einem so wichtigen und zugleich individuellen Thema wie der Sterbehilfe war es am Freitag wieder der Fall. In dieser Debatte gibt es wenig Richtiges und wenig Falsches – nur sehr persönliche Sichtweisen bei mir und allen meinen Kolleginnen und Kollegen.

SterbehilfeInsgesamt standen vier Gruppenanträge zur Abstimmung, die sich letztlich mit der Frage auseinandersetzen, ob Menschen, die Sterbehilfe leisten, straffrei gestellt werden. Auf der einen Seite argumentieren die Gegner der Sterbebegleitung, dass ein Druck auf todkranke Menschen entstehen kann, aus dem Leben zu scheiden. Auf der anderen Seite stehen die Befürworter, die die Patientenautonomie und das Recht auch über das Ende des eigenen Lebens in den Mittelpunkt stellen.

Ich finde es wichtig, dass allen Menschen die Freiheit zusteht, selbst darüber zu entscheiden, wie sie mit dem eigenen Sterben umgehen. Dazu gehört auch, sich Hilfe und Beratung holen zu können beim eigenen Wunsch in Würde aus dem Leben zu scheiden.

Ich unterstütze deshalb den Antrag für ein Suizidhilfegesetz der Gruppe um meine Kolleginnen und Kollegen Peter Hintze, Carola Reimann, Karl Lauterbach und Burkhard Lischka. Nach meiner Auffassung bietet dieser Gesetzesentwurf die beste Möglichkeit eine individuelle und freie Entscheidung über das eigene Sterben zu treffen.

Dieser Entwurf sieht keine strafrechtliche Lösung vor. Voraussetzung einer Sterbehilfe ist eine unheilbare und zum Tod führende Erkrankung. Der Patient muss volljährig sein und in die Sterbehilfe selbst eingewilligt haben. Ein Arzt kann straffrei Sterbehilfe leisten. Ein zweiter Arzt muss diese Voraussetzungen überprüfen. In Fällen, in denen auch die Hospitz- und Palliativmedizin nicht mehr helfen kann, ist das eine menschenwürdige Regelung. Ich finde das richtig, denn das Selbstbestimmungsrecht des Menschen am Lebensende, sollte meiner Meinung nach keine Frage für die Staatsanwaltschaft sein.

Bereits in einer Orientierungsdebatte des Bundestages zu Beginn des Jahres wurde deutlich, dass die organisierte Form der Sterbehilfe von einer Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt wird. Auch ich bin gegen gewerbsmäßige Vereine, die mit Sterbehilfe Geld verdienen und ich sehe den „Sterbetourismus“ in andere Länder sehr kritisch. Diese Form der Sterbehilfe einfach zu verbieten, reicht aber nicht aus. Erst wenn die Voraussetzungen für eine legale Sterbehilfe in Deutschland geschaffen sind, wird sich diese Situation nachhaltig verändern. Will man diese Geschäftsmodelle aber wirksam unterbinden, muss man ein liberales Sterbehilferecht in Deutschland etablieren. Auch das war ein Grund für mich, für den Gesetzentwurf der Gruppe um Karl Lauterbach zu stimmen.

Ich weiß, dass dieses Thema viele Menschen bewegt und ich habe in den vergangenen Wochen eine Vielzahl an Zuschriften bekommen. Die öffentliche Debatte wird mit dieser Abstimmung im Bundestag sicher nicht zu Ende sein.