Der 1. Mai — Ein schwarzer Tag für Mieterinnen und Mieter

Soziales Mietrecht

„Gemeinsam Kämpfen — Gegen Hohe Mieten“, „Mietenwahnsinn Stoppen“, so oder ähnlich stand es am diesjährigen 1. Mai auf vielen Spruchbändern. Zu Recht, denn am 1. Mai 2013 trat das von Schwarz-Gelb im Dezember verabschiedete Mietrechtsänderungsgesetz in Kraft.
Begrenzung von Mieterhöhungen bei Neuvermietungen? Fehlanzeige!
Auch in Zukunft kann der Vermieter jeden auch noch so abenteuerlichen Betrag auf die Miete draufschlagen.Änderungen in Hinblick auf die Umlage von 11 % bei Modernisierungen? Fehlanzeige! Wie bisher zahlen allein die Mieter die Zeche bei energetischer Sanierung. Und nicht nur das. Künftig ist es ihnen verwehrt, ab dem ersten Tage die Miete wegen Schmutz- und Lärmbelästigung zu mindern. Erst nach drei Monaten dürfen sie von diesem Recht Gebrauch machen.
Härtefallregelung, weil die nach der Modernisierung zu zahlende Miete die finanziellen Möglichkeiten übersteigt? Eingeschränkt! Künftig haben Mieterinnen und Mieter nur 4 Wochen Zeit, dem Vermieter detailliert darzulegen, weshalb die künftige Miete eine für sie unzumutbare Belastung darstellt. Dennoch müssen sie die Maßnahme dulden und der Vermieter kann munter drauflossanieren. Abgerechnet wird dann zum Schluss.
Dies nur drei Beispiele, in welchem Maße das „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“ die Rechte von Mieterinnen und Mietern gravierend beschneidet.

http://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2013/me-single/article/schlechte-aussichten.html

http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/77152/20120927_keine_mietrechtsreform.html