Die Umsetzung des kurz vor der Sommerpause verabschiedeten Zweiten Nachtragshaushalts 2020 geht mit großen Schritten voran. Im Bereich des Sports sind es zwei Maßnahmen, die helfen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Zum einen unterstützen wir die (semi-)professionellen Sportvereine, zum anderen wird die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur massiv ausgebaut.
Sportgroßveranstaltungen können aktuell höchstens unter Ausschluss der Fans stattfinden. Dies führt bei den (semi-)professionellen Sportvereinen zu enormen Verlusten, sowohl was Eintrittsgelder als auch Sponsoring betrifft. Um die vielfältige Sportvereinslandschaft in unserem Land zu erhalten, haben wir als Koalition im Bundestag die „Corona-Überbrückungshilfen des Bundes für Profisportvereine“ beschlossen. Hierbei geht es um Sportvereine im (semi-)professionellen Bereich der olympischen und paralympischen Sportarten mit weniger als 250 Beschäftigten.
Das zuständige Bundesministerium des Innern hat nun die Eckpunkte für diese Hilfen veröffentlicht. Wichtig ist, dass es zwei Antragsrunden gibt. Die erste Runde, für den Zeitraum vom 1. April bis 31. August beginnt am 1. September. Die zweite Runde, für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember beginnt am 1. Oktober. Die Eckpunkte sind hier abrufbar.
Darüber hinaus haben wir im Deutschen Bundestag zusätzlich 600 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten bewilligt. Mit diesem großen Investitionsprogramm wollen wir nicht nur die Kommunen entlasten, sondern auch die dringend notwendigen Investitionen in unsere Sportstätten verstärken.
Gefördert werden sollen insbesondere Projekte mit besonderer, überregionaler Bedeutung und mit positiven Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration sowie für die Stadtentwicklungspolitik. Der gesamte Projektaufruf findet sich hier.