Am 14.01.2021 hat der Bundestag für das Jahr 2021 die Verdopplung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld von 10 auf 20 Tage pro Kind für Eltern und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende beschlossen. Damit greifen wir als SPD-Bundestagsfraktion Eltern und Alleinerziehenden unter die Arme, die in diesen schwierigen Zeiten viel zu stemmen haben.

Das Besondere an dieser Regelung: Die Versicherten haben nicht nur dann Anspruch auf das Kinderkrankengeld, wenn ihre Kinder krank sind, sondern auch beim Ausfall der Kinderbetreuung. Denn Homeoffice, Homeschooling und Kinderbetreuung sind schlicht nicht miteinander vereinbar. Viele Eltern haben sich hier allein gelassen gefühlt. Deshalb kommt jetzt die dringend benötigte Unterstützung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen ist, dass sowohl das Elternteil als auch das Kind gesetzlich versichert sein. Außerdem muss das zu betreuende Kind jünger als zwölf Jahre alt sein oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sein. Darüber hinaus darf keine weitere Person im Haushalt leben, die das Kind betreuen kann.

Die Pandemie verlangt uns allen viel ab, ganz besonders jedoch den Familien. Es ist daher wichtig und richtig, dass wir uns als SPD-Bundestagsfraktion stark gemacht und eine schnelle und gute Antwort auf die Mehrbelastung gefunden haben.

Am 18.01.2020 entscheidet der Bundesrat über das Gesetz, danach wird es rückwirkend zum 05.01.2021 in Kraft treten.

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