Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Steuerklärungen und insbesondere auf die Arbeit der steuerberatenden Berufe. Aus diesem Grund haben wir am 28.01.2021 im Bundestag eine verlängerte Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2019 beschlossen, wenn damit Steuerberater*innen beauftragt sind.

Denn um auch weiterhin eine gute Beratung der Steuerpflichtigen zu gewährleisten, muss es ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Rücksprache geben. Dies ist durch die Pandemie teilweise nur eingeschränkt möglich, daher wird die Abgabefrist um sechs Monate verlängert.

Ebenso wurde damit auch die Karenzzeit von derzeit 15 Monaten verlängert, in der keine Verzugszinsen auf die Steuerschuld erhoben werden. Damit entspannen wir die Situation für viele Menschen, die auf Steuerberater*innen angewiesen sind und natürlich auch diejenigen Menschen, die in steuerberatenden Berufen tätig sind.