Der Bundestag hat am 14.01.2020 neue Regeln für große Plattformen wie Google, Facebook, Amazon & Co beschlossen. Mittels monopolartiger Strukturen beherrschen große Digitalkonzerne seit Jahren den Markt. Mit der heute beschlossenen Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll nun ein besserer und gerechterer Wettbewerb gewährleistet werden.

Das neue Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen stattet das Bundeskartellamt mit deutlich größeren Kompetenzen aus. Es kann beispielsweise nicht nur im Nachhinein auf wettbewerbsschädigendes Verhalten reagieren, sondern nun auch vorab bestimmte Handlungen unterbinden. Insbesondere nach der Feststellung der sogenannten „überragenden marktübergreifenden Bedeutung“ kann es den entsprechenden Unternehmen gezielt bestimmte Praktiken untersagen. Darüber hinaus wird das Kartellverfahren beschleunigt und regelt, dass eine gegenüber den Konkurrenten bevorzugte Darstellung eigener Produkte auf den Plattformen nicht erlaubt ist.

Mit dem neuen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen setzen wir in Deutschland hohe Standards für die Regulierung großer Internetkonzerne und nehmen damit international eine Vorreiterrolle ein. Wir wissen, dass auch die digitale Realität klare Regeln braucht, weil sonst einige Wenige ihre Marktmacht missbrauchen. Deshalb haben wir jetzt den Startschuss für ein digitales Wettbewerbsrecht 4.0 gesetzt!