Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen Familien besonders hart. Daher haben wir als SPD-Bundestagsfraktion uns bereits im Sommer für den Kinderbonus, die Zuschüsse für „Homeschooling“ sowie den Zuschlag für Alleinerziehende eingesetzt. Am 29.10.2020 haben wir mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz weitere steuerliche Unterstützung für Kinder und Familien beschlossen. Denn insbesondere Kinder aus einkommensschwächeren Familien leiden besonders unter den aktuellen Einschränkungen. Wir stärken diese Familien und kämpfen weiterhin für die gleiche gesellschaftliche Teilhabe aller.
So wird zum 1. Januar 2021 das Kindergeld um 15 Euro erhöht und der steuerliche Kinderfreibetrag auf 8.388 Euro angehoben. Darüber hinaus steigt der jährliche Steuerfreibetrag um 336 Euro auf 9.744 Euro. Das gesamte Paket umfasst 11 Milliarden Euro jährlich. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie werden so nicht nur Familien, sondern auch die Binnennachfrage gestärkt – und damit wichtige Impulse für die Konjunktur ausgelöst.
Menschen mit Behinderung erleben im Alltag Nachteile und haben Mehraufwendungen, die für eine gleichberechtigte und umfassende Teilhabe am alltäglichen sozialen Leben essentiell sind. Mit den Behindertenpauschbeträgen helfen wir, diese Mehraufwendungen auszugleichen. Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft wollen wir diesen Beitrag erheblich erhöhen: Bei einem Grad der Behinderung von 50 Prozent von 570 auf 1.140 Euro, bei 100 Prozent von 1.420 auf 2.840 Euro. Damit steigen die Beträge um das Doppelte. Für circa 10 Millionen Menschen sind diese Erhöhungen längst überfällig, denn die letzte Änderung stammen aus dem Jahr 1975.
Das zeigt einmal mehr, dass wir das Ziel einer inklusiven Gesellschaft endlich ernst nehmen müssen. Menschen mit Behinderungen und ihre Pflegeangehörigen verdienen finanzielle Wertschätzung und Anerkennung.