Das Frauenwahlrecht ist heute eine Selbstverständlichkeit. Eine paritätische Besetzung der Parlamente ist es leider immer noch nicht.
Vor genau 100 Jahren, am 19.01.1919 durften Frauen erstmals wählen und gewählt werden. Die Sozialdemokratin Marie Juchacz hielt am 19.02.1919 als erste Frau eine Rede in einem deutschen Parlament.
Mit einer Feierstunde im Deutschen Bundestag wurde an diesen Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung erinnert. Dabei trugen die weiblichen Abgeordneten der SPD-Fraktion in der Sitzung weiße Oberteile genau wie die ersten Frauen im Parlament.
Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag beträgt derzeit lediglich knapp 31 %. Damit ist der Anteil an weiblichen Abgeordneten so gering wie seit 1994 nicht mehr. Um diese ernüchternden Zahlen zu ändern, müssen wir etwas tun! Denn Gleichstellung ist auch heute noch kein Selbstläufer, obwohl sich die Rahmenbedingungen seit damals verbessert haben. Nicht zuletzt kämpften die Mütter des Grundgesetzes, darunter Elisabeth Selbert und Frieda Nadig (beide SPD), für unseren heutigen Art. 3 des Grundgesetzes, der die Gleichstellung der Geschlechter in der Verfassung verankert.
Auf das, was Sozialdemokrat*innen einst erkämpften, können wir heute stolz zurückblicken. „Frauen in die Parlamente“ lautete damals der Slogan der Frauenrechtler*innen. Heute sehen wir aber immer noch ein „Meer von grauen Anzügen“ im Deutschen Bundestag. Und so lautet die Forderung heute, 100 Jahre später: Mehr Frauen in die Parlamente!