Nicht nur in der Corona-Krise hat sich das Instrument der Kurzarbeit bewährt. Bereits in der Finanzkrise konnte die Kurzarbeit in unsicheren Zeiten Sicherheit schaffen. Im Koalitionsausschuss am 25.08.2020 wurde beschlossen, dass das Kurzarbeitergeld verlängert werden soll.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen uns alle vor große Herausforderungen. Im internationalen Vergleich hat Deutschland die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie bisher vergleichsweise gut gemeistert. Dank der bestehenden und erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit konnten Unternehmen ihre Beschäftigten auch in der Krise halten.

Noch immer steht der Arbeitsmarkt unter Druck. Gerade jetzt ist es wichtig, Beschäftigung zu sichern und Arbeitnehmer*innen Planungssicherheit bis Ende 2021 zu geben. Deshalb soll die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Auch das erhöhte Kurzarbeitergeld ab dem vierten bzw. siebten Bezugsmonat soll bis zum 31.12.2021 in Anspruch genommen werden können. Zusätzlich soll der erleichterte Zugang zur Grundsicherung bis zum 31.12.2020 möglich sein.

Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgebenden soll nur bis Ende Juni 2021 erfolgen, danach werden sie nur noch hälftig erstattet. So werden die Beiträge zur Bewältigung der Krise solidarisch verteilt.