Ab dem 1. Januar 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, besser bekannt als Hartz IV. Damit erreichen wir ein Ziel, das mich in all meiner politischen Tätigkeit immer angetrieben hat. Mit dem Bürgergeld sorgen wir für mehr Respekt vor der Leistung der Menschen, setzen auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Schutzversprechen unseres Sozialstaats.

Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um etwa 50 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst, um Preissteigerungen besser abzubilden. Langwierige Anpassungszeiträume passen nicht in unsere Zeit. Wir werden die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan ohne Rechtsfolgenbelehrung ablösen. Wir wollen für mehr Kooperation zwischen Antragssteller*innen und dem Jobcenter sorgen. Wir wollen Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Lediglich bei mehrfachen Meldeversäumnissen kann es dann noch zu Sanktionen kommen. Die Leistungen werden jedoch nicht gemindert, wenn dies im Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde.

Ziel des Bürgergelds ist es, Menschen durch umfassende Betreuung langfristig in Arbeit zu bringen. Zukünftig werden wir im Bürgergeldsystem einen besonderen Fokus auf die Aus- und Weiterbildung legen. Es sollte nicht darum gehen, die Menschen möglichst schnell in eine Beschäftigung zu vermitteln, die überhaupt nicht zum individuellen Profil dieser Person passt. Wir wollen eine langfristige und passende Lösung zu finden. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig sind, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro.

In den ersten zwei Jahren des Bürgergeld-Bezugs wird es eine Karenzzeit geben – das bedeutet, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen werden und unerhebliches Vermögen keine Rolle spielt. Die Vermögensüberprüfung wird insgesamt vereinfacht und die Freibetragsregelungen verbessert.

Mit dem Bürgergeld-Gesetz wird auch die Förderung für den sozialen Arbeitsmarkt entfristet, durch den soziale Teilhabe in längerfristig öffentlich geförderter Beschäftigung ermöglicht wird. Das Ziel bleibt die langfristige Integration in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt.