In städtischen Ballungszentren wie Berlin wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Insbesondere in Friedrichshain-Kreuzberg geht ein dramatischer Mietenanstieg mit sozialer Verdrängung und zunehmender Gentrifizierung einher. Steigende Wohnkosten stellen insbesondere für einkommensschwächere Haushalte eine große Belastung dar, aber auch Familien mit durchschnittlichen Einkommen sind inzwischen von dieser Entwicklung betroffen.
Am 18. März hat das Bundeskabinett die Wohngeldreform auf den Weg gebracht. Durch die Reform wird es zukünftig mehr Wohngeld für mehr Menschen geben. Die Entscheidung ist ein sinnvoller und wichtiger Schritt, um Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnkosten wirkungsvoll zu entlasten.
Durch die Wohngeldreform sollen rund 870.000 Haushalte von einem höheren Wohngeld profitieren. Darunter sind rund 90.000 Haushalte, die von der Grundsicherung wieder ins Wohngeld wechseln werden. Das Gesetz soll am 01. Januar 2016 in Kraft treten.
Wir als SPD setzen mit dieser Reform unsere Vereinbarungen im Koalitionsvertrag um, die Leistungen des Wohngeldes zu verbessern, indem wir Leistungshöhe und Miethöchstbeträge an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung anpassen. Wir halten damit was wir versprechen.
Zum einen wird die Wohngeldleistung um durchschnittlich 39 Prozent erhöht. Dabei wird neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und des Einkommens auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit insgesamt der Bruttowarmmiete seit der letzten Reform 2009 berücksichtigt. Zum anderen werden die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich die Mieten regional unterschiedlich entwickelt haben. Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark ansteigenden Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, werden überdurchschnittlich angehoben. Die Wohngeldreform soll damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Haushalte in Regionen mit steigenden Wohnkosten leisten.