Gezielte Entlastungen und eine historische Reform
Am 28.09 hat sich das Kabinett auf eine Verabschiedung von zwei Projekten geeinigt: die Reform des Wohngeldes und den zweiten Heizkostenzuschuss. Mit diesen Maßnahmen soll zum einen die prekäre Lage vieler Mieter*innen berücksichtigt werden, die einen großen Teil ihres Einkommens für die Miete aufwenden. Zum anderen wird auf die aktuelle Krisensituation reagiert, indem gezielt Menschen entlastet werden, die durch Miete und Heizen aufgrund der gestiegenen Preise überlastet sind. Im Bundesrat habe ich am 07.10 zum Heizkostenzuschuss gesprochen und dabei die Wichtigkeit der sozialen Ausgewogenheit dieser Maßnahme betont.
Mit der Wohngeldreform „Wohngeld Plus“ haben wir ein zentrales Vorhaben des Bundeswohnministeriums umsetzen können. Drei zentrale Stellschrauben wurden geändert. Erstens, der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde von ca. 600.000 auf ca. 2 Millionen Haushalte mehr als verdreifacht. Hiermit tragen wir der Entwicklung auf dem Mietmarkt Rechnung, die in den letzten Jahren dazu geführt hat, dass immer mehr Menschen sich die Mieten nicht mehr leisten können. Zweitens erhöhen wir das Wohngeld von durchschnittlich 190 auf ca. 370 Euro pro Monat und installieren eine dauerhafte Heizkostenkomponente, die gezielt die Warmmiete bezuschusst. Drittens bauen wir eine Klimakomponente in das Wohngeld ein, die für einen sozialen Ausgleich bei energetischen Sanierungen und energieeffizienten Neubauten sorgt. Es wird ein Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngelds von 0,40 Euro pro qm vorgesehen.
Der Heizkostenzuschuss II ist eine direkte Reaktion auf die Folgen der Inflation und damit auf die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Insbesondere Geringverdienende, Rentner*innen, Studierende, Azubis oder Alleinerziehende werden von dieser Maßnahme profitieren. Der Heizkostenzuschuss I aus dem Frühjahr war bereits ein voller Erfolg, da er unkompliziert war und direkt bei den Bedürftigsten geholfen hat. Wir wollen daran anschließen und mit mind. 415 Euro auf die Mehrkosten der Wohngeldbeziehenden in der kommenden Heizperiode reagieren.